Microsoft zur Spaltung verurteilt

Mit dem Beschluss, Microsoft in zwei unabhängige Unternehmen zu spalten, kam am Mittwoch der seit über zwei Jahren andauernde Kartellprozess gegen den Softwaregiganten zum vorläufigen Abschluss.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 527 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Persson

Mit dem Beschluss, Microsoft in zwei unabhängige Unternehmen zu spalten, kam am Mittwoch der seit über zwei Jahren andauernde Kartellprozess gegen den Softwaregiganten zu einem vorläufigen Abschluss. Richter Thomas Penfield Jackson ist mit dem Urteil weitgehend dem Antrag gefolgt, den die US-Regierung und 17 US-Bundesstaaten gestellt hatten.

Das Schicksal des Softwareunternehmens, das bereits im April des Verstoßes gegen das US-Kartellrecht für schuldig befunden worden war, ist damit aber noch nicht entschieden. Microsoft will Berufung einlegen, und Bill Gates gab sich in einer eilends verbreiteten Stellungnahme erneut zuversichtlich: "Wir glauben, dass wir in der Berufung gute Chancen haben."

Richter Jackson hat wie erwartet den Vollzug seines Urteils bis zur Entscheidung des Berufungsgerichtes ausgesetzt. Allerdings sollen bis dahin scharfe Restriktionen für Microsoft in Kraft treten, so das Verbot, exklusive Lizenzverträge mit Herstellern auszuhandeln, und die Auflage, allen Softwareherstellern in derselben Weise Einblick in Programmierschnittstellen zu gewähren "wie dem eigenen Personal".

Nach dem abschließenden Urteil von Richter Jackson soll Microsoft binnen vier Monaten einen Plan für die Aufteilung in zwei Unternehmen vorlegen. Wie erwartet soll das eine Teilunternehmen das Betriebssystemgeschäft weiter führen, das andere die Applikationssoftware übernehmen. Den beiden Teilfirmen ist es verboten, sich in irgendeiner Form wieder miteinander zu verbinden oder gegenseitig bei Geschäften zu bevorzugen. Sie dürfen auch keine technischen Informationen, etwa über Programmierschnittstellen miteinander austauschen, die nicht gleichzeitig veröffentlicht oder auch Mitbewerbern zur Verfügung gestellt werden. Über alle Vereinbarungen untereinander müssen sie quartalsweise an die Kläger berichten. (cp)