Transparenzgesetz: CCC verklagt Hamburger Handelskammer

Der Chaos Computer Club (CCC) hat beim Verwaltungsgericht Hamburg Beschwerde gegen die Handelskammer der Hansestadt erhoben, da diese nicht in vollem Umfang ihre Daten nach dem Transparenzgesetz veröffentliche.

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Hamburger Transparenzportal

Im September 2014 hatte die Hansestadt Hamburg ihr Transparenzportal gestartet.

(Bild: dpa)

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Das Verwaltungsgericht Hamburg muss sich mit dem 2012 in Kraft getretenen Transparenzgesetz der Hansestadt auseinandersetzen. Anlass ist eine am Montag eingereichte Klage des Chaos Computer Clubs (CCC) gegen die Hamburger Handelskammer. Die Hackervereinigung möchte damit erreichen, dass die Wirtschaftsinstitution ihre Daten in ein einschlägiges öffentliches Informationsregister einstellt und so ihren Pflichten nach dem Transparenzgesetz nachkommt.

Die Stadtverwaltung hatte die Datenbank im September eingerichtet. Behörden müssen unter anderem Verträge, Gutachten und Vorstandsgehälter einstellen und publik machen. Das Gesetz fasst den Amtsbegriff vergleichsweise weit, sodass etwa auch Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Handelskammer darunter fallen. Trotzdem hat diese bislang keine Informationen über das Register freigegeben.

Der CCC, der zusammen mit der Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen" an der Entstehung des Gesetzes beteiligt war, wird vom früheren Justizsenator Till Steffen vertreten. Der Grüne hat keinen Zweifel, das die Verpflichtungen "öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern, Hochschulen und ähnliches ohne Zweifel" umfassen. Klärungsbedürftig sei im Gesetzgebungsverfahren nur gewesen, inwieweit auch Unternehmen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, die in städtischer Hand sind, den Auflagen unterliegen. (vbr)