US-Regierung: 134.000 Dollar Schadensersatz wegen Fake-Profil auf Facebook

Um einem Drogenring auf die Spur zu kommen, hatten US-Drogenfahnder Fotos von einem beschlagnahmten Smartphone verwendet, um ein Profil auf Facebook anzulegen und Verdächtige zu kontaktieren. Das kommt sie nun teuer.

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Facebook

(Bild: dpa, Armin Weigel)

Lesezeit: 2 Min.

Weil die US-Drogenpolizei DEA mit Fotos aus einem konfiszierten Smartphone ein Facebook-Profil aufgesetzt hat, muss sie nun 134.000 US-Dollar (116.000 Euro) Schadensersatz an die Betroffene zahlen, berichtet das Wall Street Journal. Damit endet nun eine gerichtliche Auseinandersetzung, in die sich zwischenzeitlich auch Facebook selbst eingemischt hatte. Der Chief Security Officer des sozialen Netzwerks hatte kritisiert, dass die Polizeibehörde ein Profil eingerichtet hatte, ohne das Wissen beziehungsweise Einverständnis der Frau, zu der es augenscheinlich gehörte.

Die Betroffene war 2010 wegen des Verdachts verhaftet worden, Mitglied eines Drogenrings zu sein und wurde 2011 auf Bewährung verurteilt. Fotos aus ihrem konfiszierten Smartphone benutzte die DEA derweil, um ein Facebook-Profil einzurichten und darüber mit weiteren Verdächtigen in Kontakt zu treten. Die Frau hatte nach eigenen Angaben keine Ahnung davon, da sie selbst nicht auf Facebook angemeldet war. Erst ein Freund habe sie darauf aufmerksam gemacht. Verwendet wurden dafür Fotos von ihr mit ihrem kleinen Sohn beziehungsweise ihrer Nichte – beides Kleinkinder –, eines auf dem sie auf einem BMW liegt sowie eines von ihr in einem Bikini oder Unterwäsche.

Die Betroffene hatte gegen die Behörde geklagt, weil die auf ihrer Privatsphäre "herumgetrampelt" sei und ihr Leben in Gefahr gebracht habe. Die Behörde hatte ihr Vorgehen dagegen verteidigt. Die Frau habe dieser Verwendung ihrer Fotos zwar nicht explizit zugestimmt, sie habe allerdings ihr Einverständnis gegeben, dass auf Informationen auf ihrem Smartphone zugegriffen werden kann und diese auch für die Ermittlungen genutzt werden können. Nun hat sich aber offenbar die Einsicht durchgesetzt, dass man sich mit dieser Argumentation vor Gericht nicht durchsetzen wird. (mho)