Kein Sommerschlussverkauf fĂĽr Multimedia
Primus-Media wollte einen Sommerschlussverkauf fĂĽr CDs, PC-Spiele und Videofilme machen, wurde deswegen aber prompt von WettbewerbshĂĽtern abgemahnt.
Immer dieser lästige Saisonwechsel: Kaum haben wir uns mit warmen Pullis, Jacken und Schuhen einigermaßen gegen Kälte und Schnee gewappnet, da wird es schon wieder Sommer und T-Shirts, Shorts und Tops müssen her. Und kaum habe wir uns hiermit endlich eingedeckt, fallen schon wieder die Blätter von den Bäumen. Ein Rückgriff auf die schon getragenen Klamotten vom letzten Jahr verbietet sich von selbst, bleibt also nur der erneute Streifzug durch die Geschäfte – verbunden mit einem erneuten tiefen Griff in die Kasse.
Der Handel hat schon seit Jahrzehnten ein Einsehen mit den derart geplagten Kunden und hat den Sommerschluss- und Winterschlussverkauf erfunden. Jeweils zu Saisonende können wir uns jetzt preisgünstig mit Waren für den nächsten Sommer oder Winter eindecken. Dass in jedem Sommerschlussverkauf dann auch ein Pulli oder eine dicke Jacke und in jedem Winterschlussverkauf ein leichtes Sommerkleid unter die reduzierten Waren rutscht, freut uns dabei natürlich sehr.
Die Medienabteilung Primus-Media des Kölner Internetversandhandels Primus-Online wollte sich jetzt einer weiteren Sorge der Konsumenten annehmen: Damit der saisonbedingte Wechsel der Multimedia-Kollektion nicht allzu arg zu Buche schlägt, hat er am letzten Montag, dem offizellen Starttag des Sommerschlussverkaufs, eine Sonderaktion mit verbilligten CDs, PC-Spielen und Videofilmen gestartet. Allerdings war die Freude der Kunden nur von kurzer Dauer: Bereits am nächsten Tag kam von Wettbewerbshütern eine Abmahnung, die den Multimedia-Sommerschlussverkauf verbot. In den Schlussverkauf gehörten nur Textilien, Lederwaren und Sportartikel, dekretierten die Spielverderber von der Zentrale zur Bekämpung des unlauteren Wettbewerbs aus Bad Homburg – entsprechend §7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
In der Organisation, die die Abmahnung an Primus-Media verschickte, sind unter anderem die Industrie- und Handelskammern, einige Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen vertreten. Der Online-Händler vermutet nun den stationären Handel hinter der Abmahnung, der sich unlauter aus dem Wettbewerb ausgebootet fühle.
Die Kundenfürsorge von Primus-Media konnte dadurch aber nicht gestoppt werden: Da die Preise nicht im Rahmen des Sommerschlussverkaufs gesenkt werden durften, dachte sich der Versandhändler eine andere Aktion aus, nämlich SLP. SLP steht für Sommerlochpreise, bis zum 14. August sollen diese noch gelten. Bleibt also noch genug Gelegenheit, um schon einmal für das nächste Frühjahr schön luftig umhüllte CDs zu kaufen, bevor die dick eingemummelten Silberscheibchen der aktuellen Winterkollektion bei Primus-Media die Regale füllen. (chr)