"Gag Orders": Google auf der Seite von Wikileaks
Don't be evil: Google soll im Fall der Wikileaks-Datenweitergaben gegen die Geheimhaltungspflicht gekämpft haben, die US-Behörden dem Unternehmen auferlegten.
(Bild: dpa, Oliver Berg / Archiv)
Die von Wikileaks angeprangerte Zusammenarbeit des Internetkonzerns Google mit den US-amerikanischen Ermittlern habe gezeigt, dass sich Google nicht mit der Geheimhaltungspflicht abfinden wollte. Diese Ansicht vertritt der Rechtsanwalt Albert Gidari in einem Interview mit der Washington Post. Gidari, der mit den Schriftwechsel hinter den Kulissen vertraut sein soll, weist darauf hin, dass Googles Juristen in mehreren Instanzen gegen die Geheimhaltungspflicht kämpften. Erst mit dem Fall der richterlich angeordneten Auflagen habe Google die betroffenen Wikileaks-Mitarbeiter informieren können.
Der Fall Twitter
Ausgerechnet der häufig angeführte Vergleich mit dem US-Unternehmen Twitter sei dafür ausschlaggebend gewesen, dass Googles Kampf gegen die Geheimhaltungspflicht so zäh verlief, berichtet die Zeitung. Twitter sollte Ende 2010 personenbezogene Daten von Wikileaks-Mitarbeitern wie der damaligen isländischen Abgeordneten Birgitta Jonsdotti herausgeben und wehrte sich gegen die Verfügung in mehreren Instanzen. Am Ende verlor Twitter seine Klagen und Berufungsklagen mit der Folge, dass US-Ermittler in späteren Verfahren gegen weitere Wikileaks-Mitarbeiter die Geheimhaltungspflicht ausdehnten.
So wurde es Google im Fall der Herausgabe der GMail-Konten von Wikileaks-Aktivisten untersagt, auch nur Andeutungen über den Fall zu veröffentlichen. Auf die Weise sollte die schlechte Presse verhindert werden, die 2011 entstand, als Birgitta Jonsdottir über die "Gag Order" twitterte und dabei auch noch Ermittlungsdetails nannte. Wikileaks erfuhr deshalb erst zu Weihnachten 2014 von dem Begehren der Ermittler, nachdem Googles Anwälte die Verfügung teilweise aufheben konnten, und twitterte dies sofort.
In einem ähnlichen Verfahren wurde seinerzeit Sonic.net, der Mailservice-Provider des Wikileaks-Aktivisten Jacob Appelbaum zur Herausgabe von Daten verpflichtet. Den Juristen von Sonic.net wurde eine Geheimhaltungspflicht auferlegt, doch wurde ihnen gestattet, Appelbaum selbst zu informieren. Dies führte dazu, dass die Gag Order bekannt wurde. (axk)