GMD-Aufsichtsrat befürwortet Fusion
Nach dem heutigen Beschluss des Aufsichtsrats der GMD ist der Weg zur Fusion mit der Fraunhofer-Gesellschaft frei.
Auf seiner heutigen Sitzung hat sich der Aufsichtsrat der GMD - Forschungszentrum Informationstechnik für die Fusion mit der Fraunhofer-Gesellschaft ausgesprochen. In seinem Beschluss empfiehlt er die Einhaltung des von Forschungsministerin Edelgard Bulmahn vorgeschlagenen Fusionstermins bis spätestens 1.1.2002. In Abstimmung mit der FhG beschloss man außerdem, eine "externe Moderation" einzusetzen, die zusammen mit den Vorständen und Aufsichtsgremien von FhG und GMD bis zum 15. September diesen Jahres "Empfehlungen zur Kooperation einschließlich der damit zusammenhängenden Fragen der Finanzierung und der Zielvereinbarung im Bereich IuK der erweiterten FhG" vorlegen soll.
Im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung hatten vor allem die Mitarbeiter der GMD massive Kritik an den Fusionsplänen geäußert. Sie befürchteten, dass bei einem Zusammengehen von GMD und der ungleich größeren FhG die mehr grundlagenorientierte Forschungstätigkeit der GMD nicht fortgeführt werden könnte. Die Belegschaft der GMD Berlin sprach in einer Anfang April beschlossenen Resolution sogar von davon, dass durch "Monopolisierung unter Fraunhofer-Rahmenbedingungen ... die IuK-Forschung zu einer Hilfswissenschaft für traditionelle Ingenieurwissenschaften" verkomme.
Ministerin Bulmahn hält an ihren Fusionsplänen fest. Sie legte ihre Position Ende März noch einmal in einem offenen Brief an Mitarbeiter der GMD dar. Vor allem widersprach sie dabei Befürchtungen, dass das Zusammengehen nach Regeln der FhG abgewickelt werden solle. Vielmehr komme es darauf an, dass "die Stärken beider Einrichtungen kombiniert werden und zum Tragen kommen". Auch seien durch die Fusion keine Standorte der GMD gefährdet.
Am 11. April wird die Senatsversammlung der FhG über das weitere Vorgehen bezüglich der Fusion mit der GMD entscheiden. Nach dem heutigen Beschluss des GMD-Aufsichtsrates ist wohl nicht damit zu rechnen, dass die FhG von dem bislang geplanten Ablauf der Fusion abrücken wird. (chr)