Frequenzversteigerung: Bundesnetzagentur bittet zum Tanz

Die Behörde hat nun das Zulassungsverfahren zur Frequenzversteigerung eröffnet. Sie gibt sich zurückhaltender als der Beirat vor wenigen Tagen und spricht nun lediglich von einer Verbesserung der Breitbandversorgung.

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Frequenzversteigerung: Bundesnetzagentur bittet zum Tanz

(Bild: (Bild: dpa, Oliver Berg/Symbolbild))

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Die Bundesnetzagentur, BNetzA, hat mit Veröffentlichung der Entscheidung zur Frequenzversteigerung das Zulassungsverfahren für alle interessierten Unternehmen eröffnet. Deutschland wird damit voraussichtlich als erstes Land in Europa Nutzungsrechte für Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich an den Mobilfunk vergeben. Der Schritt folgt auf die prinzipielle Zustimmung des Beirats der Bundesnetzagentur, der sich noch sehr optimistisch über den Stellenwert der Auktion geäußert hatte.

"Insbesondere die frühzeitige Vergabe dieser Frequenzen soll im ländlichen Raum die Breitbandversorgung im Wettbewerb der Anbieter spürbar verbessern", betont die Behörde. Durch die Umstellung der terrestrischen TV-Ausstrahlung vom DVB-T-Verfahren auf das deutlich effizientere DVB-T2 wird ein großer Frequenzblock im 700-MHz-Band frei. Davon zweigt die BNetzA 2 x 30 Megahertz für die kommende Versteigerung ab. Der Wechsel auf DVB-T2, bei dem nicht nur Sendeanstalten die Ausstrahlung umstellen müssen, sondern Teilnehmer auch neue Empfängerboxen brauchen, wird einige Zeit dauern. Die BNetzA rechnet daher damit, dass dieser Frequenzbereich vom Mobilfunk erst ab 2017 für die Breitbandversorgung eingesetzt wird.

Die Umstellung der terrestrischen TV-Ausstrahlung auf DVB-T2 gibt im 700-MHz-Band reichlich Spektrum wieder frei. In der Grafik zeigt die Bundesnetzagentur klar, wo die Bereiche für die Mobilfunknetzbetreiber liegen (rote Blöcke I bis VI). Der als "Mittenlücke" bezeichnete Teil dürfte BOS und der Bundeswehr zugeschlagen werden.

(Bild: Bundesnetzagentur)

Die 700-MHz-Frequenzen sind wegen ihrer besseren Ausbreitungseigenschaften besonders für flächendeckenden Einsatz begehrt. Damit genügen vergleichsweise wenige Funkstationen für den Netzausbau. Das soll nun, nach einer ersten Ausbaurunde mit 800-MHz-Frequenzen, erneut Regionen zu Gute kommen, die bisher auf schnelles Internet verzichten müssen. Sie werden gemeinsam mit den Frequenzen in den Bereichen 900- und 1800-Megahertz versteigert, deren Nutzungsrechte Ende 2016 auslaufen.

Die Ausbauverpflichtungen unterscheiden sich nach den Startbedingungen der Netzbetreiber. Wenn Telefónica, Deutsche Telekom und Vodafone, die bereits eigene Netze in Deutschland betreiben, in der Auktion für den 700-MHz-Bereich erfolgreich sind, müssen sie laut der BNetzA jeweils eine flächendeckende Breitbandversorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent der Haushalte bundesweit sicherstellen.

Dabei sind laut der Agentur Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde pro Antennensektor zu erreichen. Wieviel davon Haushalte erhalten, legt die Agentur nicht ganz so scharf fest. Sie erklärt lediglich, dass "im Wettbewerb der Anbieter in der Regel Übertragungsraten von 10 Megabit pro Sekunde" zur Verfügung gestellt werden sollen. Auch ist die Versorgung mit mobilem Breitband entlang der Bundesautobahnen und der ICE-Strecken sicherzustellen.

Seit der legendären UMTS-Frequenzauktion im Jahr 2000 stehen Frequenzversteigerungen für den Mobilfunk unter besonderer Beobachtung. Damals nahm die Bundesrepublik Deutschland umgerechnet mehr als 50 Milliarden Euro für die Nutzungsrechte ein. Weil die drei Netzbetreiber teils sehr unterschiedliche Ausgangssituationen haben, dürften sie je nach Finanzkraft unterschiedliche Auktionsstrategien verfolgen. Für Spannung ist gesorgt, weil Frequenzspektrum grundsätzlich ein knappes Gut ist und jeder Betreiber um so besser dasteht, je mehr er ergattern kann. Mehr zu diesen Zusammenhängen finden Sie im heise-Netze-Beitrag "Auktion für Mobilfunk-Frequenzen: Neue Spektrum-Aufteilung könnte negative Folgen haben". Dort sind auch sämtliche zur Auktion vorgesehenen Bänder sowie die aktuellen Frequenzzuteilungen zusammengefasst.

Neueinsteiger, also Netzbetreiber, die in Deutschland bisher nicht aktiv sind, unterliegen diesen Auflagen nicht. Unternehmen, die an der Versteigerung teilnehmen wollen, müssen nun bis zum 6. März 2015 Zulassungsanträge stellen. Die Auktion soll dann im Mai oder Juni 2015 in Mainz stattfinden. Man kann gespannt sein, ob und welche weiteren Unternehmen der Zugang zur Auktion gelingt. Manche Beobachter drücken dem kleinen Newcomer, Liquid Broadband die Daumen. Die Firma hat mit einem ungewöhnlichen Konzept aufhorchen lassen. Sie strebt ein Netz an, das weitgehend auf Kleinzellen setzt, die Kunden zu Hause, über ihre eigenen Internet-Anschlüsse mit dem Kernnetz von Liquid Broadband koppeln sollen. (dz)