Absichtliche WLAN-Störungen: FCC bläst zur Attacke

Die US-Regulierungsbehörde stellt klar, wie hoch sie die Bedeutung von WLANs einschätzt und droht bei absichtlichen Störungen mit harten Konsequenzen. Zuvor hatten Hotelbetreiber Gäste so zur Nutzung Hotel-eigener WLANs genötigt.

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Von
  • Florian Klan

Die US-Regulierungsbehörde FCC hat den Skandal um absichtliche WLAN-Störungen mancher Hotel-Betreiber aufgearbeitet und zieht ihre Linie hart durch. Nachdem sie gegen die Hotel-Kette Marriott eine saftige Geldstrafe verhängt hatte, bewertet sie die Vorgänge auch öffentlich als "verstörenden Trend" und verbietet ausdrücklich "absichtliche oder böswillige Störungen des WLAN-Betriebs". Das geht aus einem offiziellen Schreiben vom 27. Januar 2015 hervor.

"Im 21sten Jahrhundert stellt die WLAN-Technik einen elementaren Zugang zum Internet dar. Private WLANs oder Hotspots sind ein wichtiger Zugangsweg zum Internet für Konsumenten. Absichtliches oder böswilliges Stören des WLAN-Betriebs ist illegal", betont die Behörde und unterstreicht, dass sie Störer aggressiv verfolgen und gegebenenfalls mit Geldstrafen belegen werde. WLAN-Nutzer, deren private Hotspots geblockt werden, können sich über die Beschwerdeseite der FCC oder unter der US-Telefonnummer 1-888-225-5322 melden.

Ein Deauthentication-Angriff kegelt Clients aus ihrem WLAN aus, obwohl die Verbindung zu ihrem eigenen Hotspot einwandfrei funktioniert. Hotel-Gäste werden so genötigt, das WLAN des Hotelbetreibers zu nutzen.

In der Vergangenheit hatten verschiedene Hotelkonzerne private WLAN-Hotspots von Gästen blockiert. Gäste wurden so genötigt, die kostenpflichtigen Funknetze der Hotels zu verwenden. Großes Aufsehen erregte ein Fall in Tennessee im März 2013. Damals störten die Betreiber des Gaylord Opryland Hotels und des Convention Centers in Nashville private Mobilfunk-Router und Smartphones von Gästen dauerhaft mittels Deauthentication Flooding. Dabei gibt sich das WLAN einer Einrichtung mittels einer gefälschten MAC-Adresse als der private Hotspot eines Nutzers aus. So präparierte Deauthentication-Pakete veranlassen den oder die Clients des Nutzers fortgesetzt dazu, sich aus ihrem Funknetz auszubuchen. In Reichweite eines solchen Störers können Hotelgäste ihre eigenen Hotspots nicht mehr für den Internet-Zugang nutzen.

Über dieses Vorgehen beschwerte sich ein Hotelgast, wodurch es zu einer Untersuchung kam. Im Oktober 2014 zahlte daraufhin der Hotelbetreiber Marriott, dem beide Einrichtungen gehören, in einem Vergleich rund 600.000 US-Dollar. Im Januar 2015 erklärte Marriot, keine privaten WLAN-Hotspots von Kunden mehr stören zu wollen. Etwas Trotz konnte man jedoch immer noch daraus lesen, dass sich der Betreiber weiterhin vorbehält einzugreifen, falls die Sicherheit seines Funknetzes durch WLAN-Geräte von Gästen in Gefahr sei. (fkn)