Bundesregierung will Verbandsklagerecht bei Datenmissbrauch

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Verbände die Möglichkeit erhalten sollen, gegen Datenschutzverstöße von Firmen zu klagen. Mit der Initiative möchte die Regierung die Verbraucherrechte stärken.

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Datenschutz

(Bild: dpa, Martin Gerten)

Lesezeit: 3 Min.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung von "verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" auf den Weg gebracht. Damit sollen Verbraucherverbände und vergleichbare Institutionen künftig per Unterlassungsklage und Abmahnungen gegen Unternehmen vorgehen können, die in für Konsumenten relevanten Bereichen gegen Bestimmungen zum Absichern der Privatsphäre verstoßen. Dies gilt vor allem in den Sektoren Werbung, beim Erstellen von Persönlichkeitsprofilen etwa mit Scoring zur Bonitätsprüfung durch Auskunfteien sowie im sonstigen Adress- und Datenhandel.

Verbraucherorganisationen können bislang nur eingeschränkt stellvertretend für die direkt Betroffenen gegen Datenmissbrauch tätig werden, wenn es etwa um unzulässige Verträge oder Geschäftsbedingungen geht. Sammelt eine Firma ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden oder aufgrund unwirksamer Einwilligungen persönliche Daten, haben die Verbände noch keine zuverlässige Handhabe.

"Aufgrund des stetigen Fortschritts in der Informationstechnik ist es möglich, immer mehr personenbezogene Daten immer schneller zu sammeln, zu systematisieren und auszuwerten, insbesondere auch für Profilbildungen zu nutzen", heißt es in dem Kabinettsentwurf. "Deshalb können Verstöße gegen Datenschutzgesetze beim Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Daten eines Verbrauchers zu erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen" bei den Betroffenen führen.

Verbrauchern falle es nicht einfach, "Verstöße der Unternehmen gegen das Datenschutzrecht überhaupt zu erkennen", betonte der federführende Bundesjustizminister Heiko Maas. Viele scheuten zudem die Kosten und Mühen, alleine gegen datenschutzrechtliche Verstöße vorzugehen. Sie bräuchten daher "einen starken Anwalt ihrer Interessen", den die Verbraucherorganisationen abgeben könnten. Die neuen Bestimmungen sind dem SPD-Politiker so besonders wichtig, um die Datenschutz- und Verbraucherrechte "auch und gerade gegenüber marktmächtigen Unternehmen im Internet" durchsetzen zu können.

Konkret möchte das Bundeskabinett mit dem Vorstoß, der noch den Bundestag passieren muss, einschlägige Bestimmungen im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ändern. Zu den anspruchsberechtigten Stellen gehören laut dem Papier neben Verbraucherverbände, die in die Liste einschlägig qualifizierter Einrichtungen beim Bundesjustizamt eingetragen sind, auch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. In gerichtlichen Verfahren nach UKlaG ist ein Anhörungsrecht für die Datenschutzbehörden vorgesehen, damit deren Arbeit mit Aktionen der Verbände Hand in Hand gehen kann.

Darüber hinaus will die Regierung mit der Initiative verständlicher regeln, welche Formanforderungen Firmen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vorformulierten Verträgen aufstellen können. Für Kündigungen und vergleichbare Erklärungen von Verbrauchern soll demnach künftig nur noch die "Textform" vereinbart werden können, nicht mehr wie bisher die "Schriftform". Damit möchte das Kabinett klarstellen, dass jeder Kunde etwa seinen Handy- oder sonstigen Providervertrag auch per E-Mail kündigen kann und keinen Brief mehr schreiben oder kein Fax senden muss.

Angekündigt hatte Maas das Vorhaben bereits vor einem Jahr. Es fand im Sommer auch Eingang in die digitale Agenda der Bundesregierung. (axk)