TTIP: Widerstand gegen Investoren-Schiedsgerichte im EU-Parlament

Der für das transatlantische Handelsabkommen im EU-Parlament zuständige Berichterstatter positioniert sich gegen die geplante Schiedsgerichtsbarkeit zum Investorenschutz. Auch in anderen Fragen wünscht sich das Parlament mehr Kontur – und Transparenz.

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TTIP: Widerstand gegen Investoren-Schiedsgerichte im EU-Parlament

Die Verhandlungsführer der EU und der USA, Ignacio Garcia Bercero und Dan Mullaney, in der vergangenen Woche in Brüssel.

(Bild: EU-Kommission)

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Das EU-Parlament will mit einer Empfehlung frischen Wind in die stockenden Verhandlungen über das transatlantische Handels- und Investitionsabkommen TTIP bringen. Der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange (SPD), hat dazu jetzt einen Entwurf für eine Entschließung veröffentlicht, Die besonders umstrittene Schiedsgerichtsbarkeit für Investoren (ISDS), mit denen Kritikern zufolge eine Paralleljustiz etabliert werden könnte, hält der Berichterstatter für unnötig: Angesichts der gut entwickelten Rechtssysteme in der EU und in den USA reichten ein Schlichtungsverfahren zwischen Staaten und der normale nationale Rechtsweg aus.

Der Sozialdemokrat wirbt für ein "ambitioniertes" Kapitel zu Rechten an immateriellen Gütern in TTIP. Dieses solle "starke" Schutzbestimmungen für "klar definierte" Bereiche wie das Urheberrecht oder geographische Herkunftsbezeichnungen enthalten. Strafvorschriften zur Durchsetzung von Urheberrechten oder Patenten solle es aber nicht geben. Den Wunsch nach solchen Sanktionsmitteln hat das Parlament bereits mehrfach zurückgewiesen.

Lange plädiert im Sinne der EU-Bürgerbeauftragten für mehr Transparenz und einen stärkeren Einbezug der Zivilgesellschaft und breiten Öffentlichkeit. Ihm zufolge sollten alle Verhandlungsvorschläge publik gemacht, um eine breite Diskussion darüber zu ermöglichen. Das vielfach kritisierte geplante "Gremium für Regulierungszusammenarbeit" hält der Berichterstatter nicht an sich für problematisch. Er fordert hier aber klarere Vorgaben.

Im Hinblick auf die starke Stellung von US-Internetkonzernen wie Google oder Facebook fordert Lange, dass das Wettbewerbsrecht "gerade in der digitalen Welt angemessen respektiert wird". Das europäische Recht zum Schutz der Privatsphäre dürfe nicht durch eine "Liberalisierung von Datenflüssen" insbesondere im E-Commerce oder bei Finanzdiensten unterwandert werden. Über den Entwurf müssen die Abgeordneten noch im federführenden Handelsausschuss und im Plenum abstimmen. (vbr)