Uber Black: Gericht stoppt in Berlin Ubers Mietwagen-Modell

Ubers Limousien-Dienst Uber Black gerät nun auch juristisch unter Druck: Uber handele wettbewerbswidrig, da Mietwagen-Dienstleister ohne konkrete Vermittlungsaufträge zu Veranstaltungsorten geschickt würden.

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Fahrdienst Uber
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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Der Fahrdienst Uber darf vorerst in Berlin den als Uber Black bekannten Teil seines Geschäfts mit Mietwagen bzw. Limousinen-Diensten nicht weiterbetreiben. Das Landgericht Berlin untersagte es dem Unternehmen, in der deutschen Hauptstadt Fahrgäste über das Internet an Mietwagen mit Fahrer zu vermitteln, wie die Gerichtspressestelle mitteilte.

Die zugehörige App für Mobiltelefone dürfe Uber nicht mehr einsetzen, entschied das Gericht. Außerdem muss es Uber unterlassen, "Mietwagenunternehmer durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch Telefonate dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen".

Das Gericht gab damit der Klage eines Berliner Taxifahrers recht. Er hielt das Uber-Geschäftsmodell mit Mietwagen für wettbewerbswidrig. Uber sorge bei den Mietwagenunternehmen dafür, dass die Fahrer sich bei größeren Veranstaltungen in deren Nähe aufhielten, hieß es. Das sei ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (jk)