Open Data: Berlin will Zugang zu Daten der öffentlichen Hand erleichtern

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Reform des Informationsweiterverwendungsgesetzes beschlossen. Die Initiative soll klarstellen, dass Daten öffentlicher Stellen ohne spezielle Genehmigung genutzt werden dürfen.

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Open Data: Berlin will Zugang zu Daten der öffentlichen Hand erleichtern

(Bild: freeimages.com)

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Die Bundesregierung möchte die Nutzung von Behördeninformationen im Sinne von Open Data vereinfachen. Sie hat dazu am Mittwoch einen Entwurf auf den Weg gebracht, mit dem das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) von 2006 geändert werden soll. Die Bundesregierung will damit Daten öffentlicher Stellen künftig zur Weiterverwendung ohne spezielle Genehmigung freigeben. Der Bundestag muss dem Vorstoß noch zustimmen.

Mit dem im Mai angekündigten Schritt will das Bundeskabinett die 2013 überarbeitete EU-Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors umsetzen. Öffentliche Stellen sollen geeignete Daten demnach künftig in "maschinenlesbaren, offenen Formaten" bereitstellen, nicht mehr auf Papier oder in schwer auswertbaren PDFs. Im Einklang mit den Vorgaben aus Brüssel will auch die Bundesregierung den Anwendungsbereich des IWG auf staatliche Bibliotheken, Museen und Archive ausweiten. Ausgenommen bleiben sollen aber etwa Werke, die von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten Dritter erfasst werden.

Die Open-Data-Grundsätze der EU besagen nicht, dass Behördeninformationen in jedem Fall kostenlos bereitgestellt werden müssen, auch wenn die EU-Kommission für viele Bereiche einschlägige Empfehlungen herausgegeben hat. Ämter können in der Regel ihre Ausgaben fürs Vervielfältigen, Anbieten oder Verbreiten von Daten in Rechnung stellen. In Ausnahmefällen sollen Bezieher auch für alle entstehenden Unkosten aufkommen müssen. Verwaltungen sind aber verpflichtet, ihre potenziellen Gebührensätze und die Kreise der davon Betroffenen von vornherein transparenter zu machen.

In diesem Sinne will auch das Bundeskabinett die Grundsätze für das Bemessen von Entgelten für Daten "präzisieren". Gebühren sollen Kosten für Reproduktion und Bereitstellung nicht überschreiten. Davon kann unter bestimmten Umständen abgewichen werden, das soll dann aber transparent dargelegt werden. Alle Anwender müssten gleich behandelt werden, heißt es in dem Entwurf.

Mit dem Vorhaben möchte die Bundesregierung auch das Open-Data-Portal GovData ausbauen. Die Plattform soll Nutzern dabei helfen, staatliche Informationen leichter aufzufinden. Soweit öffentliche Stellen über Metadaten für entsprechende Dokumente verfügen, sollen sie diese künftig auch an GovData möglichst in Form "anerkannter, offener Standards" übermitteln. (vbr)