Nachlassverwalter für Facebook

In den USA lässt sich ein Nachlassverwalter für den eigenen Facebook-Account ernennen. Der kann im Todesfall allerdings nicht nach Belieben über den Account verfügen, sondern hat nur eingeschränkte Rechte.

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Facebook

(Bild: dpa, Armin Weigel)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Urs Mansmann

Für die Rechte des künftigen Nachlassverwalter gibt es nur eine Einstellmöglichkeit.

Facebook-Nutzer können künftig einen Nachlassverwalter ernennen, der sich nach ihrem Ableben um den verwaisten Account in dem sozialen Netzwerk kümmern kann. Facebook hat damit offenbar einen Kompromiss gefunden zwischen dem Anspruch des Verstorbenen auf seine Privatsphäre und dem Wunsch von Angehörigen, den Account bearbeiten zu können. Nutzer können nach der Einführung der neuen Funktion in den Sicherheitseinstellungen einen Nachlasskontakt (Legacy Contact) ernennen, der nach dem Tode Zugang zum Account des Verstorbenen erhält.

Dieser Nachlassverwalter hat jedoch nur sehr eingeschränkte Rechte, wie Facebook mitteilt. Er kann einen Post in der Timeline verfassen, der zuoberst erscheint, Freundschaftsanfragen beantworten und das Profilbild ändern. Wenn der Account-Inhaber das zu Lebzeiten festgelegt hat, kann der Verwalter auch ein Archiv aus Posts, Fotos, Videos und den persönlichen Informationen herunterladen. Er kann aber weder im Namen des Verstorbenen posten noch dessen private Nachrichten einsehen.

Bereits jetzt lassen sich Accounts Verstorbener in den sogenannten Gedenkzustand versetzen oder auf Wunsch von unmittelbaren Familienangehörigen vollständig entfernen. In der deutschen Version steht über dem Namen in der Profilanzeige im Gedenkzustand "In Erinnerung an". Die Funktion des Nachlasskontakts wird zunächst in den USA eingeführt, später sollen andere Länder folgen. Zu finden ist sie als neuer Unterpunkt in den Sicherheitseinstellungen. (uma)