Verkehrssünder-Daten können bald EU-weit ausgetauscht werden

Das EU-Parlament hat einen Richtlinienentwurf zur grenzüberschreitenden Weitergabe von Informationen über Kfz-Halter bei Delikten beschlossen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Einen ersten Anlauf hatte der EuGH kassiert.

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Verkehrssünder-Daten kann bald EU-weit ausgetauscht werden

EU-Parlament in Brüssel

(Bild: europarl.europa.eu)

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Wer im europäischen Ausland zu schnell, trunken, unter Drogeneinfluss und ohne Sicherheitsgurt fährt oder eine rote Ampel missachtet, soll seiner Strafe bald nicht mehr so einfach entgehen können. Das EU-Parlament hat Mitte der Woche mit großer Mehrheit einen Richtlinienentwurf abgesegnet, wonach die Mitgliedsstaaten bald Daten über Verkehrssünder grenzüberschreitend austauschen können. Dafür stimmten 640 Abgeordnete, 61 votierten dagegen bei sechs Enthaltungen.

Zum Straftatenkatalog gehört auch, rechtswidrig mit einem Mobiltelefon oder anderen Kommunikationsgeräten während der Fahrt zu hantieren, die Schutzhelmpflicht zu missachten und Fahrstreifen wie Busspuren unbefugt zu nutzen.

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollen auf nationale Fahrzeugregister in anderen EU-Ländern zugreifen dürfen. Geblitzte Kfz-Halter sollen ein persönlich adressiertes Einschreiben erhalten, in dem sie über das Delikt, die Strafe sowie die rechtlichen Konsequenzen und Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt werden. Strafverfolgung und Höhe des Bußgelds sollen den Regeln des Staates entsprechen, in dem dagegen verstoßen wurde. Die persönlichen Daten sind nach Ende des Verfahrens zu löschen.

Das EU-Parlament will auch für mehr Gleichgerechtigkeit im Straßenverkehr sorgen. "Natürlich sind die Bürger nicht begeistert, wenn sie einen Strafzettel bekommen", weiß die parlamentarische Berichterstatterin, die spanische Sozialistin Ines Ayala Sender. "Aber sie werden es begrüßen, dass nun jeder in der EU gleich behandelt wird, egal wo ein Fahrzeug zugelassen ist." Vor allem Länder mit hohem Aufkommen an Transitverkehr wie Deutschland, Frankreich oder Polen sollen dank der neuen Praxis Verkehrsverstöße von Einwohnern und EU-Ausländern gerechter behandeln können.

Der europäische Gesetzgeber hatte 2011 schon einmal einen Anlauf für den Datentransfer gemacht und sich damals als Rechtsgrundlage auf die polizeiliche Zusammenarbeit in der EU gestützt. Dieses Vorgehen erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai für nichtig, da die gewählte Basis nicht ausreiche. Der neue Vorstoß beruft sich darauf, die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Der Wechsel bedeutet, dass nun auch Großbritannien, Irland und Dänemark die Bestimmungen genauso wie die anderen 25 EU-Staaten binnen zweier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie umsetzen müssen. Die drei Länder waren zunächst – teils aus verfassungsrechtlichen Gründen – außen vor geblieben. Auf den verabschiedeten Text hatten sich das Parlament und der EU-Rat vorab bereits in Vorverhandlungen verständigt. Das Gremium der Regierungen der Mitgliedsstaaten muss ihn noch in großer Runde bestätigen, was aber als Formsache gilt. (anw)