Klage wegen überhöhter Windows-Preise abgewiesen

Ein Bezirksgericht in Oregon, USA, hat eine gegen Microsoft gerichtete Klage, die auf vermeintlich überhöhte Windows-98-Preise abhob, abgewiesen.

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  • Herbert Schmid

Ein Bezirksgericht in Oregon, USA, hat eine Klage gegen Microsoft bezüglich überhöhter Preise für Windows 98 abgewiesen. Derzeit sind noch weit über hundert weitere einzelne Zivilklagen gegen Microsoft anhängig, von denen sich ein Großteil auf das Urteil im Kartellprozess gegen Microsoft beruft. Dieses hat festgestellt, dass das Softwareunternehmen praktisch ein Monopol innehat und damit in der Vergangenheit zum Schaden von Kunden und Mitbewerbern Missbrauch getrieben hat.

Wie Microsoft-Sprecher Jim Cullinan gegenüber US-Medien ausführte, hat sich Richter John Wittmayer in Portland, das zum Bezirk Multnomah im US-Bundesstaat Oregon gehört, beim Niederschlagen der Klage auf höchstrichterliche Rechtsprechung bezogen – der Supreme Court hat bereits zuvor festgehalten, dass Endkunden sich bei Klagen gegen ein Unternehmen nicht auf Antitrust-Gesetze berufen können, sofern sie die zur Debatte stehenden Produkte nicht direkt von diesem Unternehmen bezogen haben. Die meisten Windows-Installationen werden von Computerherstellern und -händlern vorgenommen und die Lizenzgebühren in den Gesamtpreis des Gerätes eingerechnet. Auch einzeln verpackte Versionen für Endkunden vertreibt das Softwareunternehmen nicht direkt, sondern über den Handel.

Jim Cullinan betont, die Einzelklagen gegen Microsoft seien tatsächlich nicht dazu geeignet, Konsumenten zu nutzen. Vielmehr seien sie von den Anwälten der Kläger konstruiert worden, "um ein erfolgreiches Unternehmen zu verfolgen" – so der Microsoft-Sprecher. (hes)