Generalbundesanwalt nimmt Einsatz von Überwachungssoftware FinFisher ins Visier

Wurde Finfisher in Deutschland benutzt, um bahrainische Oppositionelle auszuspionieren? Eine Antwort der Bundesregierung deutet darauf hin, dass diese Frage noch nicht abschließend geklärt ist.

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Generalbundesanwalt nimmt Einsatz von Überwachungssoftware FinFisher ins Visier
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Von
  • Detlef Borchers

Der Generalbundesanwalt beobachtet den Einsatz der Software FinFisher gegen bahrainische Oppositionelle in Deutschland. Das geht aus einer Auskunft der Bundesregierung hervor. Die Prüfung, ob hierbei eine geheimdienstliche Tätigkeit vorliegt, ist entgegen früherer Angaben noch nicht abgeschlossen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Im Oktober 2014 hatte das European Center for Constitutional Human Rights (ECCHR) in Berlin eine Strafanzeige gegen die deutsch-britische Software-Firma Gamma gestellt. Diese stützte sich auf interne Dokumente der Gammas Support-Abteilung, die ein Whistleblower ins Internet gestellt hatte. Diesen Dokumenten zufolge leisteten deutsche Gamma-Mitarbeiter technischen Support, als die Überwachungssoftware FinFisher von bahrainischen Behörden gegen Oppositionelle eingesetzt wurde, die in Europa Asyl gefunden hatten.

Mit Hilfe der FinFisher-Software war demnach ein Überwachungsprogramm auf den Computern der verfolgten Oppositionellen installiert worden, das übermittelte, in welchem Land sie sich aufhielten. Im Dezember meldete das ECCHR, dass die Ermittlungen eingestellt worden seien, weil Gamma-Mitarbeiter nach Auskunft der Staatsanwaltschaft glaubhaft versichert hätten, dass die Software nicht rechtswidrig eingesetzt werde, weil das den Nutzungsbedingungen der "lawful interception-Software" zuwider laufe.

In der nun bekannt gewordenen Antwort der Bundesregierung heißt es, dass der Generalbundesanwalt einen Beobachtungsvorgang beim Bundesgerichtshof angelegt habe, "in dem geprüft wird, ob ein Anfangsverdacht einer geheimdienstlichen Agententätigkeit zu bejahen ist". Überdies betont die Bundesregierung, dass sie sich der "anhaltenden Bedrohung durch Spionage fremder Nachrichtendienste für Staat und Wirtschaft" bewusst sei, die auch für Bürger ein Problem darstellten. Unter Verweis auf die "Digitale Agenda" erklärt sie, sie arbeite daran, "die Verschlüsselung von privater Kommunikation in der Breite zum Standard werden zu lassen und die Anwendung von Sicherheitstechnologien wie beispielsweise De-Mail auszubauen".

In Ihrer Kleinen Anfrage hatte die Linksfraktion auch gefragt, welche Überwachungstechnik beziehungsweise Zensursoftware seit Mai 2014 in welches Land exportiert wurde. Damals hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel öffentlich erklärt, Deutschland werde den Export von Spähsoftware beschränken. Nach Auskunft der Bundesregierung wurde seitdem die Lieferung von IMSI-Catchern nach Marokko und Montenegro genehmigt. Software für die Entschlüsselung von Satelliten-Kommunikationssystemen wurde in die Schweiz und nach Ägypten exportiert, Indonesien und Taiwan bekamen Komponenten für ein Monitoring beziehungsweise Interception Center. Nigeria erhielt schließlich SAP-Software mit eingebauter Verschlüsselungsbibliothek.

Die Linke wollte von der Bundesregierung auch wissen, wann das Bundeskriminalamt (BKA) von Gamma den "Staatstrojaner" FinSpy gekauft habe und wie viel Geld für die Software ausgegeben wurde. In ihrer Antwort verwahrt sich die Bundesregierung ausdrücklich gegen die Bezeichnung "Staatstrojaner". Vielmehr gehe es um legale Software für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, bei der ein Kommunikationsvorgang vor der Entschlüsselung beziehungsweise nach der Entschlüsselung ausgeleitet werde. Details zu den Zahlungen und zur Prüfung dieser Software auf verfassungsgerechte Einsatzfähigkeit seien eine geheime Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD).

Die geheimen Abschnitte der Regierungsantwort wurden Netzpolitik.org zugespielt, wo sie als PDF-befreite Version veröffentlicht wurden. Demnach hat das BKA bisher rund 100.000 Euro für die Software bezahlt, diese aber bisher noch nicht eingesetzt. Außerdem überprüfe die Firma CSC derzeit noch, ob die Software überhaupt verfassungskonform verwendet werden kann. (anw)