BrĂĽssel startet Verfahren wegen Preselection

Die EU-Kommission geht rechtlich gegen Deutschland wegen des Vorauswahlverfahrens des Telefonanbieters vor.

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  • dpa

Die EU-Kommission geht rechtlich gegen Deutschland wegen des Vorauswahlverfahrens des Telefonanbieters (Preselection) vor. In letzter Konsequenz kann das begonnene EU-Verfahren zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen. Deutschland wird vorgeworfen, es gebe keine Preselection bei Ortsgesprächen.

Bei der Preselection wechseln Telefonkunden dauerhaft zu einem anderen Anbieter, der Anschluss bleibt aber bei dem früheren Anbieter, beispielsweise der Deutschen Telekom. Die Preselection sei wichtig für den Wettbewerb auf dem Telekom-Markt, teilte die Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Deutschland und auch Großbritannien versäumten es demnach, ein entsprechendes EU-Gesetz für Telefon-Nummerierung rechtzeitig umzusetzen. Berlin und London haben nun einen Monat Zeit für eine Stellungnahme. Ähnliche Verfahren startete die EU-Kommission bereits gegen Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Österreich und Finnland.

Ende April war die EU-Kommission bereits rechtlich gegen Deutschland wegen der TelefongebĂĽhren der Deutschen Telekom vorgegangen. Ins Visier BrĂĽssels gerieten die vergleichsweise niedrige GrundgebĂĽhr fĂĽr einen Telefonanschluss und die relativ hohen Kosten fĂĽr Telefonanrufe. (dpa) (cp)