Schlappe für DUH: Münchner OB droht keine Ordnungshaft

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bekommt in der Auseinandersetzung um den Luftreinhalteplan keine Akteneinsicht bei der Stadt München. Das Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Antrag nun abgelehnt. Die DUH kann so keine Ordnungshaft über hohe Beamte an der Stadtspitze verhängen lassen

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Feinstaubmessung auf der vielbefahrenen Donnersberger Brücke in München.

(Bild: TÜV Süd)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bekommt in der juristischen Auseinandersetzung um den Luftreinhalteplan keine Akteneinsicht bei der Stadt München, meldet die Süddeutsche Zeitung. Das Verwaltungsgericht München habe einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Die DUH könne sich daher lediglich öffentlich beteiligen, wozu die Stadt allen Interessengruppen im Frühjahr Gelegenheit bieten will.

Die aggressiv auftretende DUH hatte vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Stadt geklagt, weil sie ihrer Meinung nach zu lasch gegen die Luftverschmutzung kämpfe. Das Gericht urteilte 2012 im Sinne der DUH und verpflichtete den Freistaat Bayern und die Stadt München zu "einschneidenderen Maßnahmen". Erwartungsgemäß verstehen die Beteiligten darunter verschiedene Vorgehensweisen. Um die Umsetzung der "Maßnahmen" zu beschleunigen, hatte die DUH Ende Dezember 2014 gedroht, Zwangsgelder und im Extremfall sogar Ordnungshaft über hohe Beamte an der Stadtspitze verhängen zu lassen.

Zwangsgelder und Ordnungshaft wären von der DUH allerdings nur dann zu beantragen gewesen, wenn sie Einblick in die Akten des bayerischen Umweltministeriums bekommen hätten. Nachdem das Ministerium die Akteneinsicht verweigert hatte, konnte die DUH sie nun auch nicht vor Gericht erzwingen. (fpi)