Assange klagt gegen Haftbefehl vor höchstem schwedischen Gericht

Nachdem Wikileaks-Gründer Julian Assange in zweiter Instanz vor einem schwedischen Berufungsgericht mit dem Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls scheiterte, ziehen seine Anwälte nun vor das oberste Berufungsgericht.

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Julian Assange

Wikileaks-Gründer Julian Assange

(Bild: dpa, Facundo Arrizabalaga)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die schwedischen Anwälte haben wie angekündigt ihre Klage gegen den schwedischen und europäischen Haftbefehl vor dem höchsten schwedischen Berufungsgericht eingereicht. Sie begründeten ihre Klage mit der Untätigkeit der Untersuchungsbehörden. Dies habe Assange in eine unzumutbare Situation in London gebracht, die seine Menschenrechte verletze.

Der Entscheid des Högsta Domstolen erfolgt in letzter Instanz, doch haben die Anwälte bereits angekündigt, dass sie im Fall einer Niederlage vor den europäischen Gerichtshof ziehen wollen. Außerdem sei eine weitere Klage formuliert worden, mit der der Fall wieder in erster Instanz aufgerollt werden kann, hatte Assanges Anwalt Per Samuelson zuvor gegenüber dem schwedischen Nachrichtenportal The Local erklärt.

Bereits in der zweiten Instanz hatte Richter Nicklas Wågnert leise Kritik am Untersuchungsverfahren anklingen lassen, als er anmerkte, dass die Untersuchungsbehörde sich bewegen müsse, um den Stillstand zu beenden. Aus dieser Kritik ziehen Assanges schwedische Anwälte die Hoffnung, dass das oberste Berufungsgericht zu einem anderen Urteil kommt. (mre)