Datenschutzklage gegen Toys'R'Us

Auch Online-Shop des Spielzeughändlers Toys'R'Us soll vertrauliche Kundendaten an Dritte weitergegeben haben.

vorlesen Druckansicht 4 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Maria Benning

Auch dem Online-Shop des Spielzeughändlers Toys'R'Us wird nun zur Last gelegt, mit der Privatsphäre von Online-Shoppern recht lax umzugehen. Der Konzern hatte zwar immer betont, keine vertraulichen Angaben über seine Kunden weiter zu geben, im Verzeichnis des E-Commerce-Usertrackers Coremetrix wurden jedoch auch Daten von Toys'R'Us gefunden. Da die Kunden von Toys'R'Us nicht wussten, dass Informationen über sie weitergeleitet wurden, konnten sie auch die auf dem Coremetrix-Server angebotene Möglichkeit nicht nutzen, die Informationen aus dem Datenverzeichnis zu löschen.

Aufgespürt hatte die heiklen Daten die Firma Interhack aus Ohio, ein Anbieter von Sicherheitstools für Internet-Anwendungen. Bei den umstrittenen Informationen handelt es sich um Namen- und Adressdaten von Kunden, die den Service des Internet-Shops seit August 1998 nutzten. Eine Gruppe verärgerter Toys'R'Us-User reichte nun gestern beim Bezirksgericht in San Francisco eine Sammelklage gegen den Spielzeughändler ein.

Die US-Regulierungsbehörde FTC (Federal Trade Commission) hat angesichts der sich häufenden Fälle von heimlicher Datenweitergabe eine Verschärfung der Bestimmungen gefordert. Demnach sollten Online-Händler in Zukunft dazu verpflichtet sein, ihre Kunden über den Umgang mit vertraulichen Daten zu informieren.

Die ebenfalls durch Datenmakelei in Verruf geratene, bankrotte Spielzeugfirma Toysmart.com wird ihre Kundendatenbank vorerst nicht weiter zum Kauf anbieten, teilte unterdessen die Staatsanwaltschaft in Massachusetts mit. Dies verbucht die Regulierungsbehörde FTC als Teilerfolg ihrer Bemühungen: Immerhin hatte sie festgelegt, dass die Daten nur dann verkauft werden dürften, wenn der Käufer sich verpflichte, die vormals gültigen Kundenvertragsklauseln des Online-Spielzeugladens weiter einzuhalten. Die Disney-Tochter Toysmart.com hatte ihren Kunden in den Geschäftsbedingungen zugesichert, keine Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veräußern. Das US-Konkurs-Gericht muss nun in einem Anschlussverfahren über die Rechtmäßigkeit der FTC-Regelung entscheiden. Ein Ergebnis dieser Verhandlung steht noch aus. (mbb)