EU-Rat verabschiedet letzte Eckpunkte für Auto-Notruf eCall

Der Ministerrat hat einen Verordnungsentwurf für Typgenehmigungen zum Einbau von Notrufsystemen in neue Kraftfahrzeuge beschlossen. Von Ende März 2018 an müssen Autohersteller ihre Modelle mit entsprechender Technik ausrüsten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 163 Kommentare lesen
Auto-Unfall
Lesezeit: 2 Min.

Ein weiteres wichtiges Element für den umstrittenen Auto-Notruf eCall hat am Montag den EU-Rat passiert. Das Gremium der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten hat seinen Standpunkt zu den Anforderungen für die Typgenehmigung entsprechender Ortungssysteme in neue Kfz ohne große Aussprache angenommen. Es segnet damit die Linie ab, auf die sich Verhandlungsführer des Rats und des EU-Parlaments im Dezember geeinigt hatten.

Mit dem nun bestätigten Verordnungsentwurf bleibt es dabei, dass Neufahrzeuge vom 31. März 2018 an über eine Anlage mit der vorgesehenen Notrufmöglichkeit verfügen müssen. Bereits angebotene Lösungen von Drittparteien sind weiter zusätzlich nutzbar, solange die eCall-Funktion garantiert ist. Die Infrastruktur für den Dienst soll bereits ab dem 1. Oktober 2017 bereitstehen. Dem Brüsseler Versprechen nach wird die Nutzung der einschlägigen Mobilfunkfunktionen allen Verbrauchern gebührenfrei zur Verfügung stehen.

Der eCall-Notruf soll von vornherein mit den Navigationssystemen Galileo und Egnos kompatibel sein. Herstellern steht es offen, auch für ein reibungsloses Zusammenspiel mit anderen Navigationssystemen zu sorgen. Die übermittelten Informationen sind begrenzt auf die Fahrzeugklasse, die Art des Treibstoffs sowie die Zeit und den exakten Ort des Unfalls beschränkt. Rettungsstellen dürfen diese Daten nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen an Dritte weitergeben, zudem müssen sie vom Fahrer einfach und dauerhaft gelöscht werden können. Der EU-Gesetzgeber sieht damit das Recht auf Privatsphäre ausreichend gewahrt.

Die neue Verordnung ist Teil des Gesetzespakets, mit dem eCall überall in Europa eingeführt werden kann. Das Parlament muss den Entwurf bis zum Sommer noch in einer Plenarsitzung unverändert bestätigen, was als Formsache gilt. Den prinzipiellen Beschluss zum obligatorischen Einsetzen des Notrufsystems hatte der Rat bereits im Mai 2014 gefasst. (mho)