"Rote Linie überschritten": Scharfe Kritik an Aufweichung der EU-Datenschutzreform

Jan Philipp Albrecht ist im EU-Parlament für die europäische Datenschutzreform zuständig und erschüttert über die Pläne der Regierungen, diese drastisch aufzuweichen. Sollten die an ihren Plänen festhalten, bedeute das den Tod der Reform, ist er sicher.

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"Rote Linie überschritten": Scharfe Kritik an Aufweichung der EU-Datenschutzreform
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Berichterstatter des EU-Parlaments für die kommende Datenschutz-Grundverordnung, Jan Philipp Albrecht, hat die angestrebte Aufweichung der Datenschutz-Grundverordnung durch die EU-Regierungen scharf kritisiert: "Die Regierungen der Mitgliedstaaten haben mit der Aufweichung der zentralen Datenschutzprinzipien der Zweckbindung und Datensparsamkeit die rote Linie des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission eindeutig überschritten". Deswegen warnt er, "sollten die Regierungen ihre Position nicht umgehend zu Gunsten der Verbraucher korrigieren, riskieren sie das komplette Scheitern der dringend notwendigen Reform. Das Parlament kann einer solchen Position nicht zustimmen. Dann aber ist die Reform tot und wird nicht mehr kommen."

Anhand eines geleakten Dokuments war am Dienstag bekannt geworden, dass die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten daran arbeiten, die seit über drei Jahren geplante Datenschutz-Grundverordnung deutlich aufzuweichen. Vorgaben zum sparsamen Umgang mit personenbezogenen Informationen im Sinne des Prinzips der "Datenminimierung" wollen sie demnach aus dem Entwurf streichen und den Grundsatz der Zweckbindung einer Datenverarbeitung durchlöchern.

Albrecht verweist nun auf Artikel 8 der europäischen Grundrechtscharta, die eine klare Zweckbindung und damit Datensparsamkeit verlangt. Allerdings werde es nicht zu einem Gerichtsverfahren gegen die Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof kommen, da die Reform noch vorher scheitern werde, ist Albrecht überzeugt. Das Parlament habe bereits mehrfach mit großer Mehrheit festgestellt, dass die kommende Reform nicht hinter die geltende Richtlinie von 1995 zurückfallen dürfe.

Für Albrecht ist es völlig unverständlich, warum sich auch die Bundesregierung im Rat für einen niedrigeren Standard als 1995 eingesetzt hat: "Das ist ein Trauerspiel. Die Bundesregierung macht im Rat einfach mit und gibt damit die Rechte der Verbraucher preis." Auch Bundeskanzlerin Merkel habe noch im vergangenen Jahr betont, dass die Verordnung so rasch wie möglich kommen solle und mindestens dem geltenden Standard entsprechen müsse. Deswegen erwarte er, dass sie jetzt für eine einheitliche Position in der Bundesregierung sorge. Offenbar lasse das Justizministerium unter Leitung von Heiko Maas (SPD) zu, dass Positionen in den Rat gebracht werden, "die nicht vereinbar mit dem Koalitionsvertrag und deutschem Recht sind."

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigte sich "besorgt". Vorstand Klaus Müller sieht in den jüngsten Positionen einen "Ausverkauf des Datenschutzes". Sollte die Zweckbindung fallen und würde eine nachträgliche Änderung des Verarbeitungszwecks erlaubt, wären "der Profilbildung zu Werbezwecken und dem Kreditscoring kaum noch Grenzen gesetzt". Auch hält Müller die geplanten Ausnahmen für "statistische und wissenschaftliche Zwecke" für zu weitreichend, da nicht klar sei, welche Datenverarbeitungen betroffen wären: "Handelt es sich beispielsweise beim Einsatz des Analyseinstruments Google Analytics um solch eine statistische Verarbeitung? Oder könnte Facebook seine Experimente zukünftig auf diese Ausnahmen stützen?" (mho)