E-Books: EuGH untersagt Mehrwertsteuer-Ermäßigung

Frankreich nimmt 5,5 Prozent Mehrwertsteuer beim Verkauf von E-Books, Luxemburg nur 3 Prozent. Der Europäische Gerichtshof hat den ermäßigten Steuersätzen nun eine Absage erteilt.

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E-Book im Bücherregal

(Bild: dpa, Uwe Anspach/Archiv)

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die in einigen Ländern ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books untersagt. Damit gab der EuGH einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Frankreich und Luxemburg statt. In Frankreich gilt bislang noch eine ermäßigte Mehrwertsteuer von 5,5 Prozent auf E-Books, in Luxemburg liegt sie bei 3 Prozent.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass E-Books als "elektronisch erbrachte Dienstleistung“ einzustufen seien. Anders als bei gedruckten Bücher werde nämlich bei dem digitalen Gut der physische Träger – also ein Gerät zum Lesen wie etwa E-Book-Reader, Smartphone oder PC – nicht mitgeliefert. Daher passten E-Books nicht in die Vorgaben für Ermäßigungen in der Mehrwertsteuerrichtlinie, die von einer „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“ spreche.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels kritisierte die Entscheidung und reagierte mit einem offenen Brief an die EU-Kommission, den EU-Rat und das EU-Parlament – gefordert wird ein Ende der Ungleichbehandlung von gedruckten und digitalen Büchern. Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis erklärte: „Es ist unerklärlich, warum E-Book-Leser schlechter gestellt werden, als Leser des gedruckten Buches. Bücher sind ein Kulturgut, unabhängig davon, ob sie in gedruckter oder elektronischer Form vorliegen.“

Der Streit zwischen der EU-Kommission und Luxemburg und Frankreich schwelt bereits seit längerem. Insbesondere für Unternehmen wie Amazon, die von ihren Sitz in Luxemburg aus verkaufen, war der geringe Mehrwertsteuersatz auf E-Books auf erheblicher Vorteil. Seit 2015 gelten allerdings neue Regeln für den Handel mit digitalen Gütern – der Steuersatz des Landes, in dem der Kunde kauft, ist ausschlaggebend. In Deutschland ist das für E-Books der volle Satz 19 Prozent. Für gedruckte Bücher gilt der reduzierte Satz von nur sieben Prozent.

Im Juli vergangenen Jahres wurde in Deutschland bereits der Mehrwertsteuersatz für Hörbücher auf sieben Prozent gesenkt, die Regelung trat 2015 in Kraft. Die große Koalition im Bundestag hat sowohl in ihrem Koalitionsvertrag als auch in einer Klausurtagung den Beschluss festgeklopft, sich für eine Senkung des Satzes bei E-Books stark zu machen. Man darf gespannt sein, ob sich die Bundesregierung nun für eine Änderung der europäischen Mehrwertsteuerbestimmungen einsetzen wird. (axk)