Freifunker kritisieren Gesetzvorschlag zur Störerhaftung

Der Verein Freie Netze befürchtet, dass die Vorschläge zur Neuregelung der Störerhaftung öffentliche WLAN-Zugänge unnötig beschränken: Dem Entwurf mangele es an Klarheit, Praxisnähe und Sachverstand.

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WLAN im Café

(Bild: dpa, Robert Schlesinger)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Reiko Kaps

Die Freifunk-Community und der Verein Freie Netze e.V. wenden sich deutlich gegen die Vorschläge zur Neuregelung der Störerhaftung: Die Vorschläge führen danach weder zu der angestrebten Rechtssicherheit, noch seien sie praktisch umsetzbar und führen auch nicht zu mehr öffentlich zugänglichen WLAN-Zugängen. Sollte der Entwurf als Gesetz verabschiedet werden, befürchten die Freifunker eine weitere Verschlechterung der aktuellen Situation.

Während Internet-Provider laut Paragraph 8 Telemediengesetz (TMG) nicht für das haften, was ihre Kunden über das Zugangsnetz des Anbieters machen, müssen Anbieter öffentlicher WLAN-Hotspots fürchten, rechtlich dafür (mit-)verantworlich gemacht zu werden. Der neue Gesetzesentwurf weitet das Providerprivileg zwar aus – stellt dafür aber Bedingungen. Die Privilegien sollen demnach nur gelten, wenn Betreiber drahtloser Netzwerke "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Hotspot-Anbieter müssten "in der Regel durch Verschlüsselung" oder vergleichbare Instrumente sicherstellen, dass sich "außenstehende Dritte" keinen unberechtigten Zugriff auf ein Funknetz verschafften. Zu den vergleichbaren Maßnahmen zählt der Entwurf etwa eine Nutzereinwilligung oder das namentliches Kennen der WLAN-Mitnutzer bei nicht geschäftsmäßigen Betreibern.

In ihrer Entgegnung kritisieren die Freifunker unter anderem die unscharfe Definition kommerzieller und nicht geschäftsmäßiger WLAN-Betreiber im Entwurf, die nach ihrer Ansicht sehr praxisfern für den Betrieb öffentlicher Funknetze ist. Das dort genannte Verschlüsselungsgebot sei zudem "genau das Gegenteil von öffentlichen WLANs. Verschlüsselung behindert die Verbreitung öffentlicher WLANs!". Die Verpflichtung der WLAN-Nutzer zu einer Einwilligung, keine rechtswidrigen Handlungen vorzunehmen, halten sie ebenso für ein Placebo wie die Registrierung mit einem Namen, die außerdem ungeklärte datenschutzrechtliche Fragen aufwerfe.

Nach Ansicht der Freifunker würde die Verabschiedung des Gesetzesvorschlags zu mehr Rechtsunsicherheit und mehr Bürokratie bei der Rechtsdurchsetzung als bisher führen. Er hätte zudem einen negativen Effekt auf die Verbreitung von Funknetzwerken und würde erhebliche zusätzliche Investitionen seitens der Wirtschaft und Verwaltung nach sich ziehen. Gerade diese Umstände widersprechen den aktuellen EU-Initiativen, sie seien nicht nachhaltig und "aller Voraussicht nach nicht mit EU-Richtlinien (z.B. Digital Single Market Verordnung2) vereinbar", erklären sie weiter.

Mit ihrer Kritik stehen die Freifunker nicht allein: So bezeichnet etwa Matthias Bergt vom IT-Rechte-Portal CRonline die Vorlage als Gesetzentwurf zur Abschaffung freier WLANs. Der Vorlage mangele es an technischem Verständnis und er schaffe zusätzliche Unsicherheit etwa durch unklare Begriffswahl. Anders sieht es die Bundestagsfraktion von CDU/CSU in einer Pressemitteilung, die den Entwurf als großen Wurf für WLAN-Betreiber feiert: "Wir schaffen damit unter Einhaltung einfacher und praktikabler Sicherungspflichten endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber, die bisher als sogenannte Störer für rechtswidrige Handlungen ihrer Nutzer im Internet haften mussten." (rek)