Frankreich legt sich mit Facebook an

Ein Pariser Gericht hat dekretiert, dass es in Verfahren gegen Facebook zuständig sein kann. Das soziale Netz sieht das nicht so.

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Facebook

(Bild: dpa, Ole Spata)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Henning Behme

In der Auseinandersetzung eines französischen Lehrers mit Facebook erklärt sich das Pariser Landgericht als in Prozessen französischer Nutzer gegen das in Kalifornien ansässige soziale Netz für zuständig. Dass Facebook in seinen Nutzungsbedingungen den US-Bundesstaat als ausschließlichen Gerichtsstand festlegt, sei nicht zulässig – daran ändere nichts, dass die Nutzer das anerkennen müssten.

Facebook hatte das Konto eines französischen Lehrers gesperrt, der Gustave Courbets aus dem Jahre 1866 stammendes Gemälde "Der Ursprung der Welt" gepostet hatte. Das soziale Netz nahm die Darstellung eines weiblichen Geschlechtsteils als Pornographie. Der Lehrer klagte gegen Facebook mit dem Vorwurf, die Firma könne nicht zwischen Kunst und Pornographie unterscheiden. Bei einer Anhörung im Januar argumentierte das soziale Netz mit dem Gerichtsstand in den USA. Eben dies hat das Pariser Landgericht nun zurückgewiesen.

Facebook nahm die Entscheidung zur Kenntnis; der Anwalt des Lehrers sprach von einem ersten Sieg Davids gegen Goliath. Am 21. Mai geht es weiter.

Wie die Mittelbayerische Zeitung unter Berufung auf AFP abschließend anmerkt, gibt es wegen dschihadistischer Postings in Frankreich Überlegungen, US-Internetfirmen zu einem rechtlichen Sitz in im Lande zu verpflichten, um juristische Auseinandersetzungen zu erleichtern. (hb)