Zensurheberrecht: Wordpress und Blogger siegen vor Gericht gegen DMCA-Missbrauch
Mit einem betrĂĽgerischen Urheberrechtsanspruch versuchte eine Anti-Homosexuellen-Gruppe einen Kritiker zum Schweigen zu bringen. Ein US-Gericht sprach ihm Schadenersatz zu.
Homophobe und Homophile liefern sich in GroĂźbritannien Gefechte im Web. Dieser Button stammt von einer Website, die StraightprideUK parodiert.
(Bild: straightprideuk.co.uk)
Ein Fall von Zensurheberrecht hat vor einem US-Gericht sein vorläufiges Ende gefunden. Nach anderthalb Jahren bekamen Wordpress.com-Betreiber Automattic und der britische Blogger Oliver Hotham insgesamt 25.000 Dollar Schadensersatz zugesprochen. Ob sie das Geld bekommen, ist aber fraglich.
Der damalige Student und heutige Journalist Hotham hatte im August 2013 einen Artikel über "Straight Pride UK" veröffentlicht. Die Gruppe hatte seinerzeit für einiges Aufsehen gesorgt, als sie parallel zu einem "Gay-Pride"-Marsch im britischen Birmingham und anderen Städten zu Gegenveranstaltungen aufrief. Auf die Anfrage von Oliver Hotham nach näheren Details und den Zielen der Gruppe hatte sich ein angeblicher Pressesprecher unter dem Namen Nick Steiner gemeldet und die Fragen des Bloggers per E-Mail beantwortet.
Presseerklärung nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
Das Ergebnis gefiel den Anti-Homosexuellen-Aktivisten jedoch offenbar nicht. Kurze Zeit später wandte sich Steiner an den Betreiber von wordpress.com mit einer Beschwerde über den Blogeintrag. Dieser verstoße gegen Urheberrechte. Dass die als Urheberrechtsverstoß bemängelten Inhalte vorher an den Blogger unter dem Titel "Presseerklärung" gesandt wurden, erwähnte der Absender nicht. Ein anderer Aktivist behauptete gegenüber dem britischen Guardian, dass die Erklärungen nie zur Veröffentlichung bestimmt gewesen seien.
Automattic reagierte, wie es der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) vorsieht: Nach der formalen Beschwerde wurde der betroffene Blogbeitrag offline gestellt und dem Blogger Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Statt jedoch den formellen Rechtsweg in den USA zu beschreiten, schrieb Hotham zunächst einen weiteren Blogbeitrag, in dem er das Vorgehen von Straight Pride UK anprangerte. Auch diesen Beitrag wollte der vermeintliche Pressesprecher löschen lassen.
Von der Bildfläche verschwunden
Doch statt weitere Artikel zu löschen, zogen die Plattform-Betreiber im November 2013 zusammen mit ihrem Kunden vor ein US-Gericht. Steiner reagierte nicht auf die Beweisvorträge, ein kalifornisches Bezirksgericht entschied zugunsten der Kläger: Hotham soll knapp 1000 Dollar bekommen, Automattic 24.000 Dollar für die entstandenen Anwaltskosten. Weitergehende Forderungen von Hotham wegen Einschränkung der Meinungsfreiheit, emotionalem Stress oder Rufschädigung wies das Gericht jedoch ab.
Tatsächlich zahlen muss Steiner aber wohl nicht: Automattic konnte ihn nicht ausfindig machen, Webseite und Twitter-Account von "Straight Pride UK" gingen im Verlauf des Prozesses offline. Gegenüber dem Guardian zeigte sich Hotham erfreut, zweifelte jedoch daran, dass hinter dem Pressesprecher mehr steckt als ein Fake-Account. "Ich glaube, dass ich von ihnen nichts mehr hören werde", erklärte der Blogger. (anw)