Berufungsgericht bittet Ermittler im Fall Assange um Stellungnahme
Noch hat das oberste schwedische Berufungsgericht nicht entschieden, ob es die Klage von Julian Assange verhandeln will. Doch es hat die leitende Staatsanwältin Marianne Ny gebeten, ihre Sicht des Verfahrens zu Schildern.
(Bild: dpa, Facundo Arrizabalaga)
Schwedens oberstes Berufungsgericht (Högsta Domstolen) hat laut einer Mitteilung die verantwortlichen Ermittler aufgefordert, den Stand der Dinge im Verfahren gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange darzulegen. Insbesondere möchte das Gericht wissen, ob bei dem Verfahren, das im Stadium Voruntersuchung feststeckt, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Bei dem in letzter Instanz aufgelaufenen Verfahren vor dem Berufungsgericht hatten Assanges Anwälte geltend gemacht, dass inzwischen eine unzumutbare Situation entstanden sei, die massiv die Menschenrechte ihres Mandanten beeinträchtige.
Gegen Assange wird in Schweden seit 2010 ermittelt, ob er in zwei unterschiedlichen Fällen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung in einem minderschweren Fall angeklagt werden kann. Die Ermittlungen ruhen, seitdem Assange in die Londoner Botschaft von Ecuador geflohen ist. In die Botschaft floh Assange, nachdem er in allen drei Instanzen vor britischen Gerichten mit einer Klage gegen seine Überstellung nach Schweden gescheitert war.
In den beiden früheren, schriftlich geführten Verhandlungen in Schweden hatte die leitende Staatsanwältin Marianne Ny betont, bei einer etwaigen Untersuchung in der Botschaft keine ausreichenden Zwangsmittel anwenden zu können, um etwa eine Speichelprobe von Assange zu bekommen, die für die Untersuchung der DNA-Spuren benötigt wird. Das nun ermittelnde Berufungsgericht will von den Ermittlern eine Einschätzung, wie die Verhältnismäßigkeit zwischen der Notwendigkeit des Eingriffes beim Verhör und der Lebenssituation von Assange gewahrt ist. Dieser sitzt bald seit 1000 Tagen in der Botschaft. Zuletzt hatte Assange in einem Interview erklärt, dass sein Leben in Gefahr sei, wenn er an Schweden ausgeliefert würde, welches ihn wiederum an die USA ausliefere. Dort würde ihm möglicherweise die Todesstrafe drohen.
Noch steht indes die Entscheidung aus, ob das oberste Berufungsgericht Schwedens die Klage von Assanges Anwälten überhaupt annimmt. Eine solche Entscheidung ist nach einer früheren Mitteilung des Gerichtes nicht vor der 11. Kalenderwoche zu erwarten. (axk)