Industrienationen wollen keine neue Balance im Urheberrecht

Im UN-Menschenrechtsrat wird heftig über Vorschläge der Sonderberichterstatterin für Kultur debattiert, die Rechte von Autoren und Nutzern im Urheberrecht zu stärken.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 46 Kommentare lesen
Industrienationen wollen keine neue Balance im Urheberrecht

Sitzung des UN-Menschenrechtrates in Genf.

(Bild: UN Photo/Pierre Albouy)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Auf der Tagung des UN-Menschenrechtsrates in Genf kam es am Mittwoch zu einem Schlagabtausch über den Ende vergangenen Jahres vorgelegten Bericht von Sonderberichterstatterin Farida Shaheed. Darin hat sich die pakistanische Soziologin für eine Stärkung der der Rechte von Urhebern und Nutzern ausgesprochen, um eine neue Balance im Urheberrecht zu finden, das kommerzielle Rechteinhaber derzeit bevorzuge.

Für Shaheed weisen Urheberrechte Grundrechtscharakter auf. Das geht Vertretern der Industriestaaten im Menschenrechtsrat zu weit, sie halten die Vorschläge in Shaheeds Bericht für unausgewogen. Die Industrieländer der EU sowie die USA und Japan wollen das derzeitige hohe Schutzniveau für kommerzielle Rechteinhaber nicht aufweichen. Die USA bemängelten unter anderem, der Bericht habe die negativen Effekte der Piraterie unterschlagen.

Ihr gehe es um die Grundrechte der Autoren und nicht um die Sorgen der Kulturindustrie, hielt Shaheed dem am Freitag entgegen. Die Verlagsbranche sei kein Grundrechtsträger. Die Rechte von Autoren und Kreativen müssten international besser geschützt werden gegen die Ansprüche der Verwerter. Es gelte gewisse Autorenrechte als unveräußerlich abzusichern, empfiehlt Shaheed.

Gleichzeitig forderte Shaheed, die Grundrechte auf Zugang zu Information und Bildung und auf Teilhabe am kulturellen Leben – also die Rechte der Nutzer – gegen ein ausuferndes Urheberrecht abzusichern. Strafrechtliche Maßnahmen sollten überdacht, offene Lizenzierungssysteme wie die Creative Commons genutzt werden. Unter anderem befürwortet Shaheed auch globale Schrankenregelungen zur Zügelung individueller Ansprüche. Entsprechende Arbeiten sind bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) im Gang.

Die EU-Mitgliedsstaaten seien nicht bereit, eine rechtlich verbindliche Schrankenregelung etwa für Bibliotheken und Archive zu diskutieren, wies ein EU-Vertreter solche Forderungen zurück. Auch Schranken zugunsten von Wissenschaft und Bildung im Rahmen der WIPO lehne die EU grundsätzlich ab. Die Schrankenregelungen zugunsten von Blinden müssen ein Sonderfall bleiben, lautet auch die Linie der EU-Vertreter bei der WIPO. Der EU-Vertreter kritisierte darüber hinaus scharf, Shaheed habe die Stellungnahmen von Mitgliedsstaaten und Betroffenen bei der Abfassung ihres Berichts nicht berücksichtigt. (vbr)