Bulgarien: Verfassungsgericht untersagt Vorratsdatenspeicherung

Keine Gute Woche für die Vorratsdatenspeicherung in Europa: Wenige Tage nachdem ein niederländisches Gericht die Praxis vorerst aussetzte, hat das bulgarische Verfassungsgericht die nationale Regelung nun gleich ganz gekippt.

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(Bild: dpa, Oliver Berg)

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  • dpa

Das bulgarische Verfassungsgericht hat die mit einer Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2010 eingeführte Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt. Das Gericht veröffentlichte am Donnerstag seine Entscheidung zu einer Klage des Ombudsmanns Konstantin Pentschew. Die gekippte Regelung hatte Telekom-Unternehmen und Internetprovider verpflichtet, Telefon- und Internetverbindungsdaten mindestens ein Jahr lang aufzubewahren.

Der Ombudsmann hatte in seiner Klage argumentiert, dass die "Freiheit und das Geheimnis der Korrespondenz" in der bulgarischen Verfassung verankert seien. Auch Juristen und Vertreter der Zivilgesellschaft in dem einst kommunistischen Ostblockland hatten die Vorratsdatenspeicherung heftig kritisiert. Diese hätte laut Gesetzgeber zur effektiveren Verbrechensbekämpfung beitragen sollen. Der Europäische Gerichtshof hatte 2014 ein entsprechendes EU-Gesetz gekippt und erst vor wenigen Tagen war deswegen in den Niederlanden eine ähnliche Regelung außer Kraft gesetzt worden. (mho)