US-Regulierer zur Netzneutralität: Sonderdienste nur unabhängig vom normalen Internetzugang

Die US-Regulierungsbehörde FCC hat ihren umfassenden Beschluss für das offene Internet in voller Länge und mit Begründung veröffentlicht. Die besonders umstrittenen "Spezialdienste" werden nur in engen Grenzen erlaubt.

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Netzneutralität im Internet
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Kein Blockieren oder Verlangsamen legaler Inhalte und Dienste im Internet, kein Einrichten von "Überholspuren" gegen Entgelt – die Grundzüge des neuen Rahmens der Federal Communications Commission (FCC) zur Netzneutralität sind seit Ende Februar bekannt. Jetzt hat die US-Regulierungsbehörde den gesamten, mit der knappen Mehrheit der Demokraten im Gremium gefassten Beschluss einschließlich Begründung auf 400 Seiten mit 1777 Fußnoten veröffentlicht. Die eigentlichen Rechtsprinzipien umfassen davon sieben Seiten, im Rest geht es um Erläuterungen und die abweichenden Voten der beiden Republikaner im FCC-Vorstand.

Netzneutralität

Netzneutralität bedeutet, dass Inhalte im Internet gleichberechtigt ihren Weg finden. Vor allem Provider und Carrier wollen aber beispielsweise für Videos extra zu bezahlende Überholspuren einbauen. Für User entstünde ohne Netzneutralität ein Zweiklassen-Internet.

Unklar war angesichts der ersten Ausführungen etwa noch geblieben, wie die Behörde mit dem besonders strittigen Thema der "Spezialdienste" umgehen will und ob die entsprechenden Vorgaben das Prinzip des offenen Internets auf einem Schleichweg wieder aushöhlen könnten. Der Anordnungstext erkennt nun an, dass es gesonderte "Datendienste" gibt, die ein Breitbandprovider anbieten kann – diese haben aber nichts mit dem allgemeinen, von der Entscheidung direkt erfassten Bereich des Internetzugangs zu tun haben.

Als Beispiele nennt die FCC einzelne Bereiche der Internet-Telefonie per Voice over IP (VoIP), Tele-Gesundheitsdienste zum Beobachten der Herztätigkeit und vernetzte Stromverbrauchsmesser. Entscheidend dabei sei, dass solche Angebote nicht über die gängigen Internetzugänge der Provider laufen dürften. In diesem Fall unterlägen sie nicht den Bestimmungen für das offene Internet.

Die Behörde will aber trotzdem verhindern, dass derlei spezielle Services die Netzneutralität unterwandern. Sie behält sich daher ausdrücklich die Befugnis zum Einschreiten vor, falls ein solcher Dienst "funktionell" genauso ablaufen sollte wie ein gängiges Breitbandangebot oder auf ein Umgehen der Regeln ausgelegt sein sollte. Dazu kommt die Versicherung, ein waches Auge auf derlei Missbrauch werfen zu wollen.

Man habe Titel 2 des US-Kommunikationsgesetzes "zugeschnitten auf das 21. Jahrhundert" und unnötige Anforderungen gestrichen, schreibt die FCC. Auf Basis dieser gewählten Rechtsbasis werden Breitbandanbieter erstmals genauso eingestuft wie klassische Telekommunikationsfirmen.

Konzerne wie AT&T hatten zunächst durchblicken lassen, dass sie eine erneute Klage gegen die Prinzipien für aussichtsreich erachteten. Von konkreten Schritten ist aktuell aber noch nichts zu hören. Bei AT&T zeigten sich Juristen dennoch zuversichtlich: Das von den Carriern behauptete Problem unsicherer Investitionen in Breitbandnetze werde durch den US-Kongress, eine künftig neu zusammengesetzte FCC "oder durch die Gerichte" gelöst. Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) begrüßten die Details dagegen größtenteils. (jk)