Bundestag: Experten äußern schwere Bedenken gegen TTIP

Die Mehrheit von Sachverständigen hat bei einer Anhörung vor einem einfachen "Weiter so" bei den Verhandlungen zum geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen gewarnt. Vor allem der Investorenschutz berge Risiken.

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Sitzung des Bundestags

(Bild: dpa, Daniel Naupold/Illustration)

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Dem geplanten Handels- und Investitionsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA begegneten viele Experten bei einer Anhörung im Bundestag am Montag mit Skepsis. Die meisten Sachverständigen teilten Befürchtungen, dass europäische Standards unterwandert werden könnten. Auch die geplante Schiedsgerichtsbarkeit für Investoren (ISDS) bereitete vielen der angehörten Experten Bauchschmerzen. Mehrere Fragen führten zu sehr widersprüchlichen Antworten.

So vertrat etwa Gabriel Felbermayr vom Münchner Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung die Ansicht, dass bestehende Handelsabkommen der EU mit Partnern wie Südkorea "funktionieren". Sie hätten Zölle gesenkt, andere Handelsbarrieren abgebaut und so Kosteneinsparungen für Unternehmen mit sich gebracht, die diese teils an die Verbraucher weitergäben. Der Wissenschaftler zog das Resümee: "Vorteile und Chancen überwiegen."

Die Effekte solcher Verträge lägen oft "praktisch bei Null", hielt Sebastian Dullien von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin dagegen. Vor allem der gesonderte Investorenschutz bringe gesamtwirtschaftlich nichts. Hier sei es besser, zu einer globalen oder zumindest multilateralen Lösung zu kommen. Die hiesige Politik müsse Brüssel und Washington aufzeigen, dass der im Raum stehende, bislang größtenteils geheime Text gegebenenfalls nicht ratifiziert werde. Eine Fehlerkorrektur im Nachhinein sei schwierig: Der Handelsteil könne zwar mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden, die Regeln für Investoren würden aber "noch 20 Jahre nachwirken".

Schiedsgerichte seien bisher nur bei Abkommen mit schwächeren Handelspartnern wie Argentinien oder den Philippinen vorgesehen, ergänzte der Erlanger Staatsrechtler Markus Krajewski. Im transatlantischen Bereich sei der Schutz schon sehr hoch. Durch ISDS würde die Zahl der Klagen trotzdem "allein aufgrund des schieren Investitionsvolumens erheblich steigen". Ein solcher zusätzlicher Rechtsschutzmechanismus müsse geradezu etwa von Aktiengesellschaften genutzt werden. Es sei daher zu befürchten, dass Kommunen im Zweifelsfall beispielsweise Umweltauflagen eher absenkten, um Klagen zu vermeiden.

Auf Gefahren der vorgesehenen allgemeinen Kooperation in Regulierungsfragen zwischen beiden Wirtschaftsmächten verwies Jürgen Maier vom Forum Umwelt und Entwicklung. Damit könnten EU-Staaten höhere Standards wohl nicht mehr allein beschließen, bestehende gerieten unter Druck. Es sei zwar möglich zu sagen, im Streitfall seien die höheren Schutzbedingungen anzuerkennen. Dies sei aber etwa bei Ausstoßwerten von Autos "nicht Ziel der Industrielobby". Wichtig sei es daher, zumindest alle auf dem Tisch liegenden Vorschläge und Papiere zu veröffentlichen.

"In dieser Form" dürfe TTIP nicht kommen, plädierte Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) für einen Neustart. Das Verfahren müsse von Anfang an transparent sein. Andere vergleichbare Verträge hätten zu einer "Negativspirale" mit Lohnkürzungen bis zu 30 Prozent geführt. Bei den USA komme dazu, dass sie internationale Arbeitnehmer-Schutznormen nicht komplett anerkannt hätten.

Deutschland könne etwa im Lebensmittel- oder Chemikalienbereich Probleme bekommen durch eine "gegenseitige Anerkennung" derzeitiger Standards, konstatierte Klaus Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. In einzelnen Segmenten wie der Finanzmarktaufsicht oder im Gesundheitssektor hätten die USA dagegen höhere Vorgaben. Zudem schlage das nachgeordnete Rechtsdurchsetzungssystem etwa mit der Möglichkeit zu Sammelklagen härter zu.

Im Namen der EU-Kommission versuchte Lutz Güllner die Sorgen zu zerstreuen. Um die "Daseinsvorsorge im kommunalen Bereich" sicherzustellen, habe Brüssel seit 20 Jahren ein einschlägiges System für den Dienstleistungsbereich entwickelt, führte der Brüsseler Vertreter aus. Bei der Kultur sei dies ähnlich: Instrumente wie die Buchpreisbindungen könnten nicht angegriffen werden, solange sie nicht diskriminierend seien. Dies zähle sogar für Subventionen. Ein Knackpunkt wie Fracking liege zudem außerhalb des Mandats der Kommission.

Uneingeschränkt eine Lanze für TTIP brach allein Arnold Kawlath vom mittelständischen Maschinenbauer Schubert & Salzer. Der Unternehmer berichtete, dass seine Firma derzeit etwa ein Wasserventil nur als "Spezialprodukt" um ein Drittel stärker ausgelegt in die USA liefern könne, da dort dafür andere Normen herrschten als im Rest der Welt. Die Arbeit an gegenseitigen Standards sei daher "ein ganz wichtiger Weg". (axk)