Stefan Münz gewinnt "Explorer"-Prozess

Der Autor von SELFHTML, Stefan Münz, hat den Rechtsstreit um den "FTP-Explorer"-Link in erster Instanz gewonnen.

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Von
  • Detlef Borchers

Der Autor von SELFHTML, Stefan Münz, hat den Rechtsstreit um den "FTP-Explorer"-Link in erster Instanz offenbar gewonnen. In der negativen Feststellungsklage von Münz gegen die Firma Symicron war das Düsseldorfer Landgericht "nicht geneigt, eine Verwechslungsgefahr anzunehmen", wie die Vorsitzende Richterin Fudickar betonte. Das Urteil soll am 25. Oktober schriftlich verkündet werden.

In dem sehr gut gefüllten Verhandlungsaal argumentierte das Gericht rein markenrechtlich und ging auf die Problematik der Links mit keinem Wort ein. Sowohl "FTP" wie "Explorer" seien als Begriffe zu allgemein und damit markenrechtlich schwach gehalten. Auch in einem später verhandelten Fall, in dem es um die Kosten einer Explorer-Abmahnung ging, verneinte das Gericht die Verwechslungsgefahr.

Mit dem Urteil für den Kläger Stefan Münz wird das Verfahren in die nächste Instanz gehen. Zuständig wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf, doch besteht die Möglichkeit, dass der gegnerische Rechtsanwalt Freiherr Günter von Gravenreuth das Verfahren nach München zieht. Juristisch wäre dies möglich, weil eine Unterlassungsklage der Firma Symicron gegen Münz gegenüber der negativen Feststellungsklage in gleicher Sache vorrangig wäre.

Unabhängig vom weiteren Verlauf der Auseinandersetzung zeigte sich Stefan Münz vom Zuspruch beeindruckt, der vom Publikum und aus dem Internet kam: "Es ist ein ermutigendes Urteil, ein Erfolg für die gesamte Netzgemeinde. Nur mit ihr sind solche Aktionen möglich. Nur mit ihr kann ich durch die Instanzen gehen. Zusammen mit der Web-Aktion heute morgen ist mein Vertrauen bestätigt worden." An einer Web-Demo gegen die Explorer-Abmahnungen haben sich nach Angaben von Münz über 1000 deutsche Websites beteiligt. Die Kosten des Rechtsstreits wurden durch eine Spendenaktion des Vereins Freedom for Links aufgebracht. (Detlef Borchers)/ (hob)