Telekom: Kunden-WLAN im Cafe ohne Haftungsrisiko

Gut zwei Jahre nach Kabel Deutschland zieht die Telekom mit einem Hotspot-Tarif für Firmen nach, mit dem sich das Haftungsrisiko bei offenen Funknetzen umschiffen lässt. Anders als bei KDG gehört der Internetzugang nicht zum Hotspot-Paket.

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WLAN

(Bild: dpa, Stephanie Pilick)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Reiko Kaps

Die Telekom führt einen Hotspot-Tarif für Geschäftskunden wie Cafes, Kneipen oder Gaststätten ein. Das Paket umfasst einen WLAN-Hotspot, der an eine vorhandene, wenigsten 16 MBit/s schnelle DSL-Leitung angeschlossen wird. Der Hotspot-Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und soll monatlich 40 Euro kosten. Der Hotspot kostet zudem einmalig 100 Euro.

Zur Funktionsweise erklärte ein Telekom-Sprecher auf Nachfrage, dass der " Hotspot sich automatisch in die Telekom-Cloud einwählt und sich dann selbst installiert. Bis zu drei Hotspots können auf einen Anschluss der Telekom mit mindestens 16 MB/s aufsetzen." Der Telekom-Hotspot verbindet sich offenbar über einen separaten, gesicherten Tunnel zur Telekom-Cloud. Dort leitet das Unternehmen dann den von den Hotspot-Nutzern verursachten Netzwerkverkehr ins Internet. Der Datenverkehr des Anschlussinhabers läuft davon getrennt.

Mögliche Klagen beispielsweise zu Urheberrechtsverletzungen fallen damit nicht auf den Hotspot-Betreiber zurück, sondern auf die Telekom. Dank des Providerprivilegs ist das Unternehmen jedoch von einer Mithaftung (Störerhaftung) befreit. WLAN-Gäste müssen für die Hotspot-Nutzung lediglich die allgemeinen Geschäftsbedingungen per Browser auf einer Telekom-Webseite akzeptieren, erläuterte das Unternehmen gegenüber heise Netze weiter.

Bereits vor über zwei Jahren hatte der Telekom-Mitbewerber Kabel Deutschland (KDG, jetzt Vodafone) ein ähnliches Hotspot-Paket für Geschäftskunden geschnürt. Es umfasst allerdings gleichzeitig den Internet-Zugang und kostet im günstigsten Fall 10 Euro weniger. Wer sich nicht an einen Hotspot-Provider binden will oder als Privatkunde solche Tarife nicht buchen darf, kann sein WLAN über Freifunk-Router mit anderen teilen. Das Bürgernetz Freifunk organisiert sich in lokalen Gruppen, die bei Einrichtung und Betrieb helfen. Auch bei Freifunk umgeht man die Störerhaftung zumeist durch Ausleitung des WLAN-Verkehrs über ausländische Server. (rek)