Mitfahrdienst UberPOP deutschlandweit verboten
Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch den Mitfahrdienst UberPOP deutschlandweit verboten. In einer Grundsatzentscheidung hat das Gericht dem US-Unternehmen untersagt, Personenfahrten an Fahrer ohne entsprechende Genehmigung zu vermitteln
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Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch den Mitfahrdienst UberPOP deutschlandweit verboten. In einer Grundsatzentscheidung hat das Gericht dem US-Unternehmen untersagt, Personenfahrten an Fahrer ohne entsprechende Genehmigung zu vermitteln.
Nach Ansicht des Gerichtes verstößt Uber gegen das Personenbeförderungsgesetz. Denn Fahrer von Uber beförderten Gäste, ohne über den dafür erforderlichen Personenbeförderungsschein zu verfügen. Das Gericht stellte auch klar, dass es sich nicht um einen Mitfahrdienst handelt sondern um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt. Uber kann vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen. Es sei davon auszugehen, "dass wir Berufung gegen das Urteil einlegen werden", sagte der Sprecher des Unetrnehmens Fabien Nestmann. Weitere Informationen über das Gerichtsurteil auf heise online. (fpi)