BGH-Präsidentin und BKA-Chef rufen nach Vorratsdatenspeicherung

Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, und der BKA-Präsident Holger Münch haben sich für eine Neuauflage des anlasslosen Protokollierens von Nutzerspuren ausgesprochen. Schleswig-Holstein will dagegen halten.

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Der Plan eines Großteils der schwarz-roten Koalition, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, hat neue Befürworter gewonnen. Mit Bettina Limperg, der Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH), und dem Chef des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, haben sich jetzt die Leiter zweier Einrichtungen für das umstrittene Vorhaben stark gemacht, die beide erst recht kurz im Amt sind.

Vorratsdatenspeicherung

"Die Polizei, der Verfassungsschutz und die Justiz brauchen bestimmte Verbindungsdaten zur Aufklärung von Straftaten, vor allem im Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität", erklärte Limperg gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Dies steht für die frühere Strafrichterin außer Frage.

Limpberg zeigte sich fest überzeugt, dass es verfassungskonforme Lösungen für das Speichern und Verwerten einschlägiger Informationen gebe. Dass die begehrten Metadaten derzeit "in anderen Ländern abgefangen und dann für das deutsche Strafverfahren zu Nutze gemacht" würden, sei sicher nicht "die richtige Antwort auf das Problem".

Münch hält ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor allem im Kampf gegen Kinderpornographie dringend für nötig. Einschlägige Täter hinterließen im Internet "häufig nur eine einzige Spur: ihre IP-Adresse", führte der BKA-Präsident gegenüber dem Focus aus. Es sei ein "unhaltbarer Zustand", dass ein Zuordnen dieser Netzkennungen zu einer Person oft nicht möglich sei, da die Provider nicht zum Speichern von Verbindungsdaten verpflichtet seien.

Nachdem sich SPD-Parteichef Sigmar Gabriel voriges Wochenende für ein verdachtsunabhängiges Protokollieren von Nutzerspuren eingesetzt hat, will Bundesjustizminister Heiko Maas offenbar rasch einen einschlägigen Gesetzentwurf vorlegen.

Die von der SPD geführte schleswig-holsteinische Landesregierung soll dagegen "alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die Einführung einer anlass- und verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene zu verhindern". Einen entsprechenden Auftrag hat ihr der Landtag in Kiel am Donnerstag auf Basis eines Dringlichkeitsantrags der FDP und der Piraten erteilt.

Auch die Fraktionen der SPD, der Grünen und des Wählerverbunds SSW stimmten für die Absage an das staatliche Datensammeln. Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) betonte, die Kieler Regierung lehne eine Vorratsdatenspeicherung als hochproblematischen Grundrechtseingriff ab. Dies habe auch Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) zuletzt am vergangenen Wochenende bekräftigt.

Ralf Stegner, Chef der schleswig-holsteinischen SPD-Fraktion, hielt den Antrag für "überflüssig, aber inhaltlich unproblematisch". Es sei in der Tat "praktisch unmöglich, eine anlasslose und massenhafte Speicherung von Verbindungsdaten mit unseren Grundrechten in Einklang zu bringen". Auch bei den Berliner Gesprächen zwischen Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) über einen Vorstoß der großen Koalition werde es "kein Ergebnis geben, das wieder vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird".

Nötig seien aber Ermittlungsinstrumente bei schwerster Kriminalität, die mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar seien, befand Stegner. Dazu könnten auch "Methoden der Datenspeicherung gehören", die "nicht massenhaft und anlasslos" seien. Die FDP habe mit ihrem Vorschlag für "Quick Freeze Plus" ein Beispiel dafür geliefert. Der Pirat Patrick Breyer unterstrich dagegen, dass auch ein solches Verfahren zum Einfrieren von Metadaten im Verdachtsfall gekoppelt mit einer ein- oder zweiwöchigen pauschalen Informationsspeicherung inakzeptabel sei, da auch hier "ohne Anlass" und "massenhaft" mit großer Streubreite vorgegangen werde. (jk)