Aufregung um Facebooks "Teilen"-Button: Abmahngrund oder Anwalts-PR?

Eine Facebook-Nutzerin wurde von einem Fotografen abgemahnt, weil sie einen Medienbericht mitsamt Foto geteilt hat. Das schlägt nun Wellen in den Medien und im Netz. Dabei bringt die Abmahnung wenig Neues.

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Aufregung um Facebooks "Teilen"-Button: Abmahngrund oder Anwalts-PR?

(Bild: dpa)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Nicolas Maekeler

Die aktuelle Berichterstattung darüber, durch die Nutzung von Facebooks "Teilen"-Buttons ins Visier von Abmahnanwälten geraten zu können, verunsichert die Netzgemeinschaft. Losgetreten hat die Debatte der Kölner Anwalt Christian Solmecke unter anderem in seinem Kanzlei-Blog. Dort warnt er vor einer möglichen neuen Abmahnwelle. Diese Ansicht wurde von zahlreichen Medien übernommen; Juristen, die sich mit dem Thema befasst haben, sehen das Abmahnungsrisiko allerdings weitaus geringer.

Solmecke zufolge postete die Inhaberin einer Fahrschule auf ihrem Facebook-Profil einen Online-Bericht des Boulevardblatts "Bild" über den Fußballspieler Marco Reus und seiner Fahrt mit einem gefälschten Führerschein mit dem "Teilen"-Button. Illustriert war der Bericht mit dem Foto eines Essener Fotografen, das den Dortmunder Spieler zeigt, wie er aus seinem Aston Martin aussteigt. Wird ein solcherart bebilderter Artikel geteilt, wird – wie bei Facebook üblich – auch eine Miniaturansicht des Bildes in der Facebook-Chronik angezeigt. Der Fotograf verlangt nun von der Fahrschullehrerin Schadenersatz von über 1000 Euro und ließ sie durch einen Anwalt abmahnen, da sie das Foto ohne seine Erlaubnis und ohne ihn als Urheber zu nennen geteilt habe.

Mehr ist bislang nicht passiert, noch hat sich kein Gericht mit der Angelegenheit auseinandergesetzt. Derzeit steht noch nicht einmal eine Klage, sondern nur die Abmahnung eines Anwalts im Raum, die – entgegen Solmeckes Darstellung – auch nicht die erste dieser Art ist. Über einen solchen Fall war nämlich bereits 2013 berichtet worden.

Gegenwärtig ist also unklar, ob die Ansprüche des Fotografen überhaupt berechtigt sind. Solmecke selbst sieht die Betreiber von Internetseiten in der Pflicht: "Sie müssen dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite posten, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen. Und zwar notfalls auch ohne Nennung des Urhebers. Ansonsten müssen sie mit Regressansprüchen der abgemahnten Nutzer rechnen."

Solmecke führt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Urteil v. 17.07.2014, Az. 2-03 S 2/14) an, wonach ein Seitenbetreiber konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, eine Lizenz an Inhalten vergäbe, die geteilt werden. Dann müssten Webseitenbetreiber weitreichende Lizenzen einholen, um sicherzustellen, dass Inhalte über soziale Netzwerke weiterverbreitet werden dürften. In dem Frankfurter Fall hatte die Beklagte den Beitrag aber nicht geteilt, sondern ihn vollständig auf ihre Facebook-Seite kopiert. Das Gericht stellte hier lediglich fest, dass ein "Teilen"-Button bereitzustellen nicht dazu berechtigt, den konkreten Inhalt – losgelöst von der "Teilen"-Funktion – ohne die Erlaubnis des Urhebers zu veröffentlichen.

So versteht das Frankfurter Urteil auch der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht. Ungenaue Deutungen ließen den Eindruck entstehen, es sei für Webseitenbetreiber urheberrechtlich riskant, den "Teilen"-Button einzusetzen, ohne die weitreichenden Lizenzen zu besitzen. Das würde dazu führen, dass bald alle Social-Media-Buttons verschwinden müssten, denn sie stellten so unkalkulierbare Risiken für die Webseitenbetreiber dar.

Pragmatisch sieht den Fall der Fahrschulinhaberin der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler. "Wenn das Foto […] vom Fotografen oder zumindest mit seiner Zustimmung ins Netz gestellt worden ist, dann muss er auch mit Vorschaubildern bei Suchmaschinen und wohl auch bei sozialen Medien wie Facebook rechnen und hat hierzu stillschweigend auch seine Zustimmung erteilt." Dabei verweist er auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Vorschaubildern und zu Google-Vorschaubilder. Insgesamt bringt die Abmahnung also wenig Neues, sie hat lediglich bestehende Diskussionen wieder angeheizt. (anw)