Bundesregierung will Geheimdienstbefugnisse deutlich ausweiten

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem es die Zusammenarbeit im Bereich des Staatsschutzes verbessern und den Datenstaubsauger des BND auf "Cyber-Gefahren" ausrichten will.

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BND in Pullach

(Bild: dpa, Stephan Jansen)

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Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll künftig mithilfe seiner umstrittenen "strategischen Fernmeldeaufklärung" auch "neue Gefahren des Cyberraums" frühzeitig erkennen können. Einen entsprechenden Vorstoß hat die Bundesregierung am Mittwoch mit einem Gesetzentwurf zur besseren Kooperation im Bereich des Staatsschutzes gemacht. Das Papier beruht auf einem Referentenentwurf aus dem Innenministerium, den das Kabinett nicht mehr wesentlich verändert hat.

Der BND darf bislang laut dem "G10-Gesetz", das behördliche Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis regelt, bei internationaler Telekommunikation ein Fünftel der Leitungskapazität überwachen und nach vorab genehmigten Begriffen durchsuchen. Diese sollen bald nicht mehr nur aus Bereichen wie Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder organisierte Kriminalität stammen, sondern sich auch auf Spionage oder Sabotage im Internet beziehen können.

Mit dem Datenstaubsauger des Auslandsgeheimdienstes will die Regierung "internationalen kriminellen, terroristischen oder staatlichen Angriffen mittels Schadprogrammen" auf kritische IT-Systeme "mit Bezug zur Bundesrepublik" auf die Spur kommen. Auch das gezielte Abhören der Telekommunikation zur Abwehr von Hackerstraftaten soll dem BND und anderen Geheimdiensten gestattet werden. Gewonnene Erkenntnisse dürfte der Dienst mit zahlreichen Sicherheitsbehörden im In- und Ausland teilen, wenn es um Gefahren für die IT-Sicherheit des Bundes sowie "Sicherheitsrisiken auch für andere Stellen und Dritte" geht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz möchte die Regierung mit 261 neuen Stellen und damit verbundenen 17 Millionen Euro Kosten zur "Zentralstelle" auch für die einschlägigen Landesämter ausbauen. Relevante Informationen müssten dann zwischen allen Staatsschutzbehörden über das Verbundsystem Nadis ausgetauscht werden. Zugriffe sollen vollständig protokolliert werden, um den Datenschutz nicht außer Kontrolle geraten zu lassen. Der Bundestag muss dem Vorhaben noch zustimmen. (vbr)