EU-Kommission: "Wer nicht ausspioniert werden will, sollte Facebook verlassen"

Das EuGH-Verfahren um den Datenschutz bei Facebook könnte zu einem Grundsatzurteil über Safe Harbour führen. Der Vertreter der EU-Kommission wurde nun intensiv befragt und musste einräumen, dass das Abkommen EU-Daten nicht ausreichend schützt.

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EU-Kommission: Wer nicht ausspioniert werden will, sollte Facebook verlassen
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Wer fürchtet, dass seine Nutzerdaten vor der NSA nicht sicher sind, "sollte sich überlegen, ob er seinen Facebook-Account nicht besser löscht." Mit diesen Worten hat der Vertreter der Europäischen Kommission am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof eingestanden, dass das Safe-Harbour-Abkommen die Privatsphäre von Europäern nicht angemessen schützt, berichtet die Irish Times. Der Anwalt Bernhard Schima hat in dem vom österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems angestoßenen Verfahren die Position der EU-Kommission vertreten. Wie die irische Zeitung schreibt, war der Verfahrensbeginn am Dienstag keine trockene Diskussion sondern ein "erbarmungsloses Kreuzverhör" des Vertreters der EU-Kommission.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

In dem Verfahren geht es eigentlich um die Frage, ob der irische Datenschutzbeauftragte zurecht eine Beschwerde von Schrems abgelehnt hatte. Schrems hatte den Datenschutz von Facebook angesichts der mutmaßlichen PRISM-Kooperation mit der NSA angezweifelt. Irland ist für diese Fragen zuständig, weil Facebook dort seinen Europasitz hat. Der Datenschutzbeauftragte hatte die zugehörige Beschwerde abgelehnt, weil bei Facebooks Datensicherung Safe Harbour Anwendung finde. Demnach dürfen die Daten von EU-Bürgern nur ins Ausland übermittelt werden, wenn dabei die EU-Datenschutzrechte ausreichend gesichert sind. Dagegen war Schrems vor Gericht gezogen und damit schließlich vorm EuGH gelandet, wo sich der Rechtsstreit zu einer grundsätzlichen Beurteilung von Safe Harbour ausweiten könnte.

Zum Auftakt vor dem Europäischen Gerichtshof konnten nun nicht nur Max Schrems und Irlands Datenschutzbehörde ihre Sicht der Dinge darlegen, sondern auch andere EU-Staaten sowie die EU-Kommission. Die Bundesregierung hat von ihrem Recht keinen Gebrauch gemacht, weil sich Innen-, Wirtschafts- und Justizministerium nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnte, wie das Handelsblatt berichtete. Stattdessen widersprachen Vertreter von Belgien und Österreich ihren irischen Kollegen: Nationale Datenschutzbehörden könnten durchaus tätig werden, wenn sie Grundrechte verletzt sehen. Die Safe-Harbour-Regeln jedenfalls reichten für EU-Bürger nicht aus.

Dem habe in der intensiven Befragung schließlich auch Bernhard Schima für die EU-Kommission nicht widersprechen können. Die Irish Times zitiert ihn mit den Worten: "So wie Safe Harbour derzeit in den USA rechtlich verankert ist, gibt es keine Garantie dafür, dass fundamentale EU-Datenschutzrechte beachtet werden." Sollten die Richter zu einer ähnlich kritischen Einschätzung von Safe Harbour gelangen, könnte das weitreichende Konsequenzen für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA haben. Auch die Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen dürften davon beeinflusst werden.

Max Schrems' Anwalt jedenfalls forderte auch eine genaue Überprüfung der "illegalen" Safe-Harbour-Regeln. Die würden den Kern des Datenschutzrechts verletzen und die EU-Bürger effektiv um jeglichen Schutz bringen. Dem habe ein Vertreter der irischen Datenschutzbehörde widersprochen, schreibt die Irish Times. Dem Österreicher sei durch die aktuelle Regelungen in keiner Weise geschadet worden. Das sei auch nicht überraschend, "da die NSA derzeit kein Interesse hat an den Essays eines österreichischen Jurastudenten". Dem widersprach Schrems Anwalt, denn der Bruch des Rechts auf Privatsphäre allein sei ja schon das Vergehen. (mho)