Wikileaks-GrĂĽnder Assange will in Botschaft von Ecuador bleiben, solange die USA ihm drohen
Die schwedischen Ermittlungen wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung sind für Julian Assange nebensächlich. Zentral sei ein Geheimgericht, das seit vier Jahren gegen Wikileaks ermittle.
Julian Assange
Sollten die schwedischen Ermittler das Verfahren gegen ihn einstellen, will Wikileaks-GrĂĽnder Julian Assange dennoch nicht die Botschaft von Ecuador in London verlassen. Weil die USA weiterhin gegen ihn ermittelten, bestehe die Gefahr, dass er ausgeliefert werde.
Dies erklärte Assange in einem Interview mit dem italienischen L'Espresso zum fünften Jahrestag der Veröffentlichung des Videos "Collateral Murder". Die schwedischen Ermittlungen seien nebensächlich, sagte Assange. Zentral sei hingegen die US-amerikanische Grand Jury, ein Geheimgericht, das seit vier Jahren Vorermittlungen gegen Wikileaks durchführe.
Zuletzt hatte sich der schwedische Generalstaatsanwalt Anders Perklev mit einer Stellungnahme zum Fall Assange zu Worte gemeldet. In ihr begrüßte er, dass das oberste schwedische Berufungsgericht ein Grundsatzurteil fällen könnte, das die Lage von Assange, aber auch die Interessen der geschädigten Frauen berücksichtige.
Ermittler unter Zeitdruck
In Schweden wird gegen Assange in zwei Fällen der sexuellen Nötigungen und einer "Vergewaltigung in einem minderschweren Fall" ermittelt. Sollte die Befragung von Assange in der Botschaft von Ecuador durchgeführt werden können, haben die Ermittler sieben Tage Zeit, Anklage zu erheben. Zumindest die Vorwürfe der sexuellen Nötigung setzen die Ermittler unter Druck, da die Frist für eine mögliche Klageerhebung im August 2015 ausläuft.
Assanges Anwalt Balthazar Garzon hatte erklärt, er begrüße das Angebot zu einem Verhör in der Botschaft, werde aber darauf bestehen, vorab auf die kompletten Ermittlungsakten zugreifen zu können. Dies sei das Minimum an Rechten, die ein Beschuldigter in einem Gerichtsverfahren habe. Garzon ging nicht auf das Problem ein, dass Aussagen der Beteiligten bei Sexualdelikten erst nach Abschluss der Ermittlungen freigegeben werden. (anw)