Hotspot-Ausbau: Kabel Deutschland meldet 750.000 öffentliche Internet-Zugänge

Das Hotspot-Netz setzt sich aus einigen öffentlichen Zugängen des Unternehmens sowie vielen Homespot- und Firmen-Zugängen zusammen. Das Angebot erscheint auch vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs zur Störerhaftung attraktiv.

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Hotspot-Ausbau: Kabel Deutschland meldet 750.000 öffentliche Internet-Zugänge

(Bild: (Bild: dpa, Stephanie Pilick))

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Der Kabel-Anbieter, der seit 2014 zu Vodafone gehört, meldet, 750.000 WLAN-Hotspots in Deutschland installiert zu haben. Das sei dem Unternehmen zufolge das größte in 13 Bundesländern verfügbare WLAN-Hotspot-Netz. Den Startschuss für das Projekt gab die Firma im Sommer 2013.

Das WLAN-Hotspot-Netz besteht aus öffentlichen WLAN-Zugängen, zum Beispiel an belebten Straßen und Plätzen, Hotspots bei Unternehmen und Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie den Homespots der Privatkunden. Die öffentlichen Zugänge stehen täglich 30 Minuten kostenfrei zur Verfügung. Das Zeitlimit entfällt mit der Tarif-Option Hotspot-Flat und auch die Homespots anderer Teilnehmer stehen dann zeitlich unbegrenzt zur Verfügung.

Eine Registrierung sei nicht erforderlich, zum Einbuchen ins Internet genügt ein Klick. Wer die Hotspot-Flat gebucht hat, kann sich per Autologin-Funktion automatisch verbinden lassen, wenn ein passender Hotspot in Reichweite ist. Dabei lassen sich bis zu vier Benutzerkonten anlegen, sodass auch mehrere Familienmitglieder oder Endgeräte gleichzeitig online gehen können.

Die privaten Internetanschlüsse seien vom Homespot-Netz getrennt, ergänzt die Firma. Sie macht sich dabei die Multi-SSID-Technik zu Nutze, bei der ein WLAN-Router mehrere virtuelle Funknetze aufbaut. Prinzipiell lassen sie sich so einrichten, dass die Nutzer der verschiedenen virtuellen Netze keinen gegenseitigen Zugriff haben. Die Übertragungsgeschwindigkeit der Homespot-Anbieter bleibe unverändert, weil für den Service zusätzliche Bandbreite zur Verfügung gestellt werde, ergänzt Kabel Deutschland.

Weil das Unternehmen als Betreiber der WLAN-Hotspots auftritt, nimmt es seinen Kunden auch die Störerhaftung ab, also beispielsweise den Teilnehmern, an deren Anschlüssen die Homespot-Funktion eingerichtet ist. Die Störerhaftung steht im Zentrum einer Diskussion, die um einen neuen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums entbrannt ist. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) kritisiert beispielsweise, dass die Regierung neuen bürokratischen Aufwand und ein neues Haftungsrisiko für die WLAN-Betreiber schaffe. (dz)