Amazon klagt gegen gekaufte Bewertungen

Der Internethändler Amazon wehrt sich erstmals gegen Anbieter, die ihren Kunden gefälschte Produktbewertungen anbieten. Die Beklagten halten die Beschuldigungen für unbegründet.

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Amazon klagt gegen gekaufte Bewertungen

Auf Buyazonreviews werden unterschiedliche Pakete mit verifizierten Produktbewertungen angeboten.

(Bild: Screenshot)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Denise Bergert

Versandhändler Amazon hat laut US-Medien Klage gegen mehrere Webseiten eingereicht, die Amazon-Bewertungen gegen Bezahlung anbieten. Dadurch würden Amazon-Kunden getäuscht und Händler auf der Plattform geschädigt, heißt es in einer von Ars Technica veröffentlichten Klageschrift.

Darin wird der Betreiber der Webseite buyazonreviews.com beschuldigt, verifizierte Amazon-Produkteinschätzungen für 19 bis 22 US-Dollar angeboten zu haben. Interessenten hätten dabei die Wahl aus einem Paket aus mindestens fünf Bewertungen und größeren Paketen mit bis zu 100 Rezensionen. Amazon geht in der Klage zugleich gegen die ungenannten Betreiber der Webseiten buyamazonreviews.com, bayreviews.net und buyreviewsnow.com vor, die ähnliche Pakete anbieten.

Mark Collins von buyamazonreviews.com hält die Beschuldigungen für unbegründet. Gegenüber der Seattle Times rechtfertigte er sein Angebot als Hilfestellung für Verkäufer auf Amazon, die dringend auf Bewertungen angewiesen seien. Es handle sich nicht um Fake-Reviews, sondern um ehrliche und unbefangene Produkteinschätzungen.

Amazon sieht das anders. Auf buyazonreviews.com seien interessierte Händler beispielsweise dazu angehalten worden, leere Pakete an die mit dem Anbieter kooperierenden Kunden zu versenden, um so das Amazon-System zu täuschen. Eine vom Online-Versandhändler als "verschickt" markierte Ware ermögliche es, eine verifizierte Produktbewertung zu verfassen, die von interessierten Kunden stärker wahrgenommen wird.

Mit seiner Klage wehrt sich Amazon erstmals gegen gefälschte Produktbewertungen. Die Klage wirft den Anbietern zudem eine Markenrechtsverletzung vor, da Unternehmenslogos unautorisiert verwendet worden seien. Der Online-Versandhändler fordert darüber hinaus ein Verbot derartiger Webseiten sowie eine Ausgleichszahlung für den entstandenen Schaden. (vbr)