Zehn Wochen Speicherfrist: Neue Vorratsdatenspeicherung vereinbart

Das Bundesjustizministerium und das Innenministerium haben sich auf eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Die läuft nun unter dem Label "Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten", die maximal 10 Wochen betragen sollen.

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Die zuständigen Bundesministerien haben sich auf Leitlinien für eine erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Wie Justizminister Heiko Maas mitteilte, sollen Verkehrsdaten zehn Wochen von den Providern vorgehalten werden, Standortdaten vier Wochen.

Der gesamte Bereich E-Mails solle von dieser Speicherpflicht ausgenommen und Geheimnisträger besonders geschützt werden. Ein Abruf durch Sicherheitsbehörden soll nur in Bezug auf einzeln benannte schwere Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter erlaubt sein.

Gespeichert werden sollen demnach alle an einem Telefonat beteiligten Telefonnummern, das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs, bei Mobilgesprächen außerdem die Funkzelle. Wenn es sich um Internet-Telefondienste handelt sollen auch die IP-Adressen protokolliert werden.

Ausgenommen werden sollen unter anderem Telefonangebote, die sich der Beratung in Notlagen widmen. Darüber hinaus würden auch zeugnisverweigerungsberechtigte Personen (Seelsorger, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Beratungsstellen für Betäubungsmittelabhängigkeit und Schwangerschaftskonflikte, Abgeordnete, Presse) vor der Überwachung geschützt.

Abgerufen werden dürfen die gespeicherten Daten nur "zu engdefinierten Strafverfolgungszwecken". Bundesländer sollen das Prozedere in ihren Polizeigesetzen regeln dürfen. Der Katalog der Strafen, bei denen der Zugriff auf die Vorratsdaten möglich sein soll, lehnt sich den Leitlinien zufolge an den Katalog zur Wohnraumüberwachung an. Gelistet werden unter anderem Delikte des Hochverrats, Landfriedensbruchs, Sexualdelikte, Straftaten in Zusammenhang mit Kinderpornographie und Mord.

Um die gespeicherten Daten angemessen zu schützen, setzen die Ministerien auf "besonders sichere Verschlüsselungsverfahren". Außerdem sollen gesonderte Speicher eingerichtet werden, die hinreichend vor Zugriffen aus dem Internet geschützt sind. Zugriffe sollen protokolliert werden und nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen.

Sollte die Umsetzung für die Provider nachweisbar unverhältnismäßig teuer werden, würden sie finanziell entschädigt. Um den Missbrauch der gesammelten Daten "zu vermeiden", soll der Handel mit gestohlenen Daten unter Strafe gestellt werden. Dazu werde ein Straftatbestand "Datenhehlerei" eingeführt.

Insgesamt bedeuten die neuen Anforderungen an die Vorratsdatenspeicherung einen deutlich geringeren Eingriff in den Datenschutz als die von Karlsruhe gekippte Regelung. Vor allem hinter den Forderungen von Sicherheitspolitikern bleibt das Konzept zurück.

Aber trotzdem bedeutet dieser neue Anlauf einen Paradigmenwechsel: hin zu einem Präventionsstaat, der seine Bürger unter Generalverdacht stellt. (mho)