Justizminister Maas: Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung steht felsenfest

Die vorgelegten Leitlinien für ein zehnwöchiges Aufbewahren von Verbindungsdaten seien "in der Substanz nicht mehr veränderbar", betont Justizminister Heiko Maas. Mit höchstrichterlichen Vorgaben sieht er sie vereinbar.

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Maas: Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung steht felsenfest
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Bundesjustizminister Heiko Maas sieht kaum noch Spielraum für Änderungen an den Prinzipien für eine neue Vorratsdatenspeicherung, die er am Mittwoch in Berlin präsentiert hat. "Wir legen einen Kompromiss vor, um schwerste Straftaten künftig besser aufklären zu können", konstatierte der SPD-Politiker. Damit werde man auch höchstrichterlichen Urteilen gerecht. Es handle sich um eine gute Grundlage für die noch ausstehende parlamentarische Beratung, die "in der Substanz nicht mehr veränderbar ist".

Das Bundesverfassungsgericht hatte erste hiesige Vorgaben zum verdachtsunabhängigen Protokollieren von Nutzerspuren 2010 gekippt, der Europäische Gerichtshof (EuGH) voriges Jahr auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Die Luxemburger Richter erteilten Sicherheitsmaßnahmen eine Absage, bei denen die Betroffenen sich nicht zumindest "mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte".

Vorratsdatenspeicherung

Maas versteht die Auflage des EuGH so, dass nur eine anlasslose Speicherung "aller Daten" aus der Telekommunikation unzulässig sei. Seine Leitlinien befänden sich so auf der sicheren Seite, da "IP-Adressen von E-Mails komplett ausgenommen" würden. "Die E-Mail-Kommunikation ist eine Massenkommunikation", führte der Sozialdemokrat seine Beweggründe aus. "Sie wird von völlig unbescholtenen Bürgern genutzt." Zudem liege man mit Höchstspeicherfristen von zehn Wochen bei Verbindungsdaten aus der Telefonie und IP-Adressen sowie vier Wochen bei Standortdaten aus dem Mobilfunk im europäischen Durchschnitt weit hinten.

Insgesamt sprach der Justizminister von einer "ausgeglichenen Balance zwischen Sicherheit und Bürgerrechten". Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile dürften nicht erstellt, auf die Daten nur mit Richterbeschluss zugegriffen werden. Bei der entsprechenden Prüfung der Verhältnismäßigkeit werde ein strenger Maßstab angelegt. So seien in einer Anordnung einzelfallbezogen die wesentlichen Aspekte zur Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme darzulegen. Betroffene sind der Initiative nach im Nachhinein prinzipiell zu benachrichtigen.

Maas plant auch Löschauflagen nach Ablauf der maximalen Speicherfrist, die mit empfindlichen Sanktionen untermauert werden sollen. Bisher bewahren Provider Verbindungsdaten oft geraume Zeit auf, um Störungen entgegenzuwirken. Diesen "Wildwuchs" soll es offenbar nicht mehr geben. Den Bundesländern will es Maas ermöglichen, einen Zugriff auf die Datenhalden in ihren Polizeigesetzen zu regeln, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte für bestimmte konkrete schwerste Gefahren vorliegen". Abrufmöglichkeiten für das Bundesamt für Verfassungsschutz oder andere Geheimdienste seien nicht vorgesehen.

Maas unterstrich, dass der Vorschlag mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) "in Details abgestimmt ist". Die Gespräche mit dem Kollegen seien in den letzten Wochen "außerordentlich konstruktiv" verlaufen: "Wir werden jetzt zügig einen Gesetzentwurf vorlegen und ins Kabinett einbringen." Vor vier Monaten hatte der Justizminister eine Vorratsdatenspeicherung noch "entschieden" abgelehnt, da diese gegen das Recht auf Privatheit und Datenschutz verstoße. Er lenkte ein, nachdem SPD-Chef Sigmar Gabriel nach Anschlägen in Paris und Dänemark ein Machtwort gesprochen hatte.

De Maizière lobte die "fairen und geräuschlosen" Verhandlungen. Beide Seiten hätten Abstriche machen müssen, aber das Ergebnis könne sich sehen lassen. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt begrüßte die Einigung als "gute Nachricht für uns alle": "Wir haben lange gekämpft, jetzt ist es geschafft." Auch der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek zeigte sich mit dem Erreichten grundsätzlich zufrieden, etwa über Messenger-Daten sei aber noch zu reden. Der SPD-Digitalexperte Lars Klingbeil blieb dagegen bei seiner Ansicht, dass eine anlasslose Überwachung nicht verfassungsgemäß durchzuführen sei.

Die Opposition warf Maas vor, eingeknickt zu sein und die Bürgerrechte auf dem Altar vermeintlicher höherer Sicherheit zu opfern. "Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament, sondern auf die Müllhalde der Geschichte", befand der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz. Maas habe "massive verfassungsrechtliche Bedenken" nicht ausgeräumt. Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Linken, beklagte eine "Grundrechtsverletzung mit Vorsatz", die alle unter Generalverdacht stelle. Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warf der Regierung vor, "die Privatsphäre aus Populismus zu verschachern". Die Vorratsdatenspeicherung bleibe trotz aller Augenwischerei ein "Überwachungsmonstrum". (mho)