Aktualisierter Leitfaden fĂĽr die PC-Beschaffung

Behörden und öffentliche Institutionen sind beim Einkauf von Desktop-PCs zur produktneutralen Ausschreibung verpflichtet. Dabei hilft der aktualisierte Leitfaden von Bitkom und Innenministerium.

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Leitfaden zur Beschaffung von Desktop-PCs

Ausschnitt aus dem Leitfaden zur Beschaffung von Desktop-PCs

(Bild: itk-beschaffung.de)

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Rund drei Jahren nach der letzten Aktualisierung haben der IT-Industrieverband Bitkom und das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren nun die Version 4.0 ihres Leitfadens "Produktneutrale Leistungsbeschreibung Desktop-PC" veröffentlicht. Man findet ihn auf der Webseite www.itk-beschaffung.de, die Behörden und anderen öffentlichen Institutionen bei Ausschreibungen helfen soll.

Der Leitfaden wurde maßgeblich vom Bitkom-Fachausschuss Produktneutrale Ausschreibungen erarbeitet. In dem Gremium kooperieren Vertreter mehrerer Behörden mit Industrievertretern, darunter Mitarbeiter beispielsweise von AMD, Dell, HP, Intel, Lenovo und Toshiba. Der Leitfaden kann vor allem kleineren Institutionen helfen, Fallstricke des komplizierten EU-Vergaberechts zu vermeiden. Er liefert aber auch Hinweise, welche Ausstattung und Leistungsfähigkeit moderne Bürocomputer bieten sollten.

Für den Leistungsvergleich unterschiedlicher PC-Angebote empfiehlt der Leitfaden die Windows-Benchmarks BAPCo SYSmark 2014 oder Futuremark PCMark 8. Über die konkreten Benchmark-Empfehlungen konnte lange keine Einigung erzielt werden: AMD hatte das BAPCo-Gremium 2011 verlassen und den SYSmark schon seit der Version 2007 kritisiert, nachdem das Unternehmen ältere Versionen des SYSmark noch ausdrücklich empfohlen hatte.

Auf itk-beschaffung.de finden sich etwa auch Leitfäden für den Einkauf umweltschonender Geräte, für Notebooks, Server, Monitore, Thin Clients und Drucker. (ciw)