Bundesregierung will Buchpreisbindung für E-Books einführen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Gesetzesänderung für die Buchpreisbindung angestoßen: E-Books sollen darin wie die gedruckten Bücher unter die Festpreise fallen.

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(Bild: dpa, Arne Dedert)

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Pünktlich zum Welttag des Buches gibt die Bundesregierung bekannt, dass die Buchpreisbindung auch für E-Books gesetzlich verankert werden soll. Das Bundeswirtschaftsministerium stellte dazu eine Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes vor, die nun auch „elektronische Bücher und vergleichbare elektronische Verlagserzeugnisse“ mit einbezieht.

Die Buchpreisbindung wurde 2002 in Deutschland gesetzlich festgeschrieben. Verlage sind demnach verpflichtet, einen Festpreis für ihre Neuerscheinungen anzugeben, der dann mindestens 18 Monate gültig ist. Händler müssen diesen Preis einhalten, abgesehen von bestimmten Ausnahmen. So soll eine vielfältige Buchhandelslandschaft und eine flächendeckende Versorgung mit dem Kulturgut Buch garantiert werden.

Bislang gab es nur Gerichtsentscheide, aber keine klare gesetzliche Regelung, ob das auch für E-Books gilt. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erklärte laut Pressemitteilung: „In einem sich durch die digitalen Medien verändernden Umfeld setzt der Gesetzentwurf Anreize für weitere innovative Entwicklungen in der Buchbranche." Das Gesetz solle allerdings nicht zu einer Erhöhung der Preise von E-Books führen.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels begrüßte den Schritt und die damit verbundene Rechtssicherheit. Verbands-Chef Heinrich Riethmüller sprach von einem wichtigen "Signal für die Verlage und Buchhandlungen in Deutschland in einer Zeit, die vom digitalen Wandel geprägt ist“. Der Referentenentwurf für die Änderung muss nun ein Konsultationsverfahren mit den Ländern und Verbänden durchlaufen und dann bei der EU-Kommission vorgelegt werden. Danach soll dann der Beschluss im Kabinett erfolgen.

Neben der Buchpreisbindung bleibt in Deutschland noch eine weitere Baustelle in Sachen E-Books offen: der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Der gilt in Deutschland bislang nur für gedruckte Bücher, wird aber immer wieder auch für E-Books gefordert.

Der Europäische Gerichtshof hatte Anfang März entsprechende Ermäßigungen in Frankreich und Luxemburg untersagt. Daraufhin hatte sich die Staatsministerin für Kultur Monika Grütters (CDU) gegen eine „ungerechtfertigte Schlechterstellung von E-Books“ gewandt. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung auch vorgesehen, sich für eine Ermäßigung bei E-Books stark zu machen.

(axk)