EU stärkt Rechte des Kunden beim E-Commerce
Das Europäische Parlament hat einer Regelung zugestimmt, wonach bei Rechtsstreitigkeiten im Online-Handel die Gerichte im Land des Verbrauchers zuständig sind.
Das Europäische Parlament hat heute in zweiter Lesung eine Vorlage der EU-Kommission gebilligt, nach der Kunden bei Rechtsstreitigkeiten mit ausländischen Händlern generell im eigenen Land klagen können. Diese Regelung soll insbesondere in Hinsicht auf den Online-Handel die Rechte der Verbraucher stärken. Es wird erwartet, dass der EU-Ministerrat die Vorlage bald absegnen wird, die dann nach sechs Monaten in Kraft tritt.
Die Regelung ist stark umstritten. Sie befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen den Interessen der Verbraucher und des Handels. Ein Änderungsvorschlag des Rechtsausschusses hatte vorgesehen, dass Händler durch einen Zusatz in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem der Kunde explizit zustimmen sollte, sich vor Gerichtsverfahren im Ausland schützen können. Das Parlament hatte dies abgelehnt.
Kritiker befürchten jetzt, dass die starre Regelung den Einstieg insbesondere kleiner Firmen in den E-Commerce behindere. Viele bestehende Online-Shops würden aus Angst vor möglichen teuren Prozessen im Ausland ihre Waren nach Inkrafttreten der Regelung nur noch national anbieten.
Verbraucherschützer warnen hingegen davor, dass die neue Regelung womöglich nur eine "Scheinsicherheit" für die Kunden schaffe. Die grenzübergreifende Rechtsdurchsetzung sei nämlich auch innerhalb der EU nicht einfach. Es sei oftmals kaum möglich, Firmen dazu zu zwingen, dem Urteil eines ausländischen Gerichts nachzukommen. (ad)