Denic und Justizministerium wollen Neo-Nazi-Domains blockieren

Das Bundesjustizministerium und die deutsche Vergabestelle für Internet-Domains (Denic) planen, anstößige Internet-Adressen selbst zu reservieren und damit aus dem Verkehr zu ziehen.

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Von
  • Holger Bleich

Das Bundesjustizministerium und die deutsche Vergabestelle für Internet-Domains (Denic) planen, anstößige Internet-Adressen selbst zu reservieren und damit aus dem Verkehr zu ziehen. Aus internen Kreisen verlautete, man erwäge, eine eigene Stiftung zu gründen und URLs mit rechtsradikalem Kontext, wie etwa die aus dem Verkehr gezogene heil-hitler.de, in den Besitz der Stiftung zu überführen. Sie könnte Aufrufe der entsprechenden Domains dann an eine anti-nazistische Aufklärungssite umleiten.

"Man sollte sich überlegen, ob man auch noch andere Gruppen dazu bitten könnte", meinte heute Klaus Herzig, Sprecher der .de-Registry Denic, gegenüber der Nachrichtenagentur ddp. In Frage käme laut Herzig etwa der Zentralrat der Juden in Deutschland. Heute Morgen hatte Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin im Gespräch mit dem WDR vorgeschlagen, eine verbindliche "schwarze Liste" mit Tabu-Adressen zu erstellen, um dem Denic die Arbeit zu erleichtern. Damit sei schnell zu erreichen, dass bestimmte Symbolbegriffe wie Gestapo.de oder NSDAP.de herausgefiltert werden.

Derweil ließ der Berliner Web-Hoster Strato in einer Pressemitteilung verlauten, mit seinem "Vorgehen gegen neonazistische Internet-Domains" habe er "als erster Domain-Hoster ein Zeichen gegen den Rechtsextremismus gesetzt." Im Gespräch mit c't betonte Rechtsanwalt Tobias Strömer, Spezialist für Onlinerecht: "Strato haftet von dem Moment an, zu dem die Firma Kenntnis erlangt, und muss die Inhalte binnen Stunden vom Netz nehmen, sofern sie strafrechtlich relevant sind." Weil die Firma in ihrem eigenen Kundenforum auf die Site heil-hitler.de aufmerksam gemacht wurde, sei ihr also ohnehin keine Wahl geblieben. Die Domains selbst wurden allerdings nicht etwa von Strato, sondern vom Denic auf Initiative der .de-Registry selbst gelöscht.

Umstritten ist jedoch, ob ein Domain-Name an sich schon den strafrechtlichen Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen kann. Denic-Justiziar Stephan Welzel äußerte sich gegenüber c't zu seiner Entscheidung: "Unabhängig vom dahinterstehenden Inhalt ist der Domain-Name heil-hitler.de als solcher rechtswidrig. Problematischer wäre etwa Konzentrationslager.de, weil sich hier zum Beispiel auch eine aufklärende Dokumentationsite verbergen könnte." (hob)