Namensstreit: Oculus-VR-Brillen dürfen in Deutschland nicht verkauft werden

Die Oculus Optikgeräte aus Wetzlar hat eine einstweilige Verfügung gegen Oculus VR erwirkt: Die US-Amerikaner dürfen ihre Virtual-Reality-Brillen in Deutschland nun nicht verkaufen.

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Namensstreit: Oculus-VR-Brillen dürfen in Deutschland nicht verkauft werden
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Jan-Keno Janssen

Die Virtual-Reality-Brillen von Oculus VR dürfen in Deutschland nicht mehr unter dem Namen "Oculus" verkauft werden. Grund: Verletzung von Namensrechten. Die deutsche Oculus Optikgeräte GmbH hat am Landgericht Frankfurt bereits im August 2014 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die deutsche Oculus stellt zwar keine Virtual-Reality-Headsets her – aber auch eine Form von Brille; unter anderem nämlich Meßbrillen für Augenärzte und Optiker. Und sie ist viel länger im Geschäft als der US-Namensvetter: Seit 1932 nutzt die Wetzlarer Firma den Namen "Oculus". Die amerikanische Oculus VR existiert dagegen erst seit 2012, seit März 2014 gehört sie Facebook.

Oculus vs Oculus: Oculus VR stellt VR-Brillen her (hier Rift DK2), Oculus Optikgeräte GmbH unter anderem Messbrillen (hier Modell UB 3).

Im Beschluss zur einstweiligen Verfügung, der heise online vorliegt, heißt es: "Es besteht Verwechslung im Sinne des §15 Abs. 2 MarkenG [...] anhand der Zeichenähnlichkeit, der Kennzeichnungskraft des (älteren) Zeichens und der Branchennähe". Es geht also nicht darum, dass man die konkreten Produkte der Hersteller untereinander verwechseln könnte – die Verwechslung betrifft nur den Herstellernamen.

Laut Oculus Optikgeräte GmbH habe man nach Erwirken der einstweiligen Verfügung versucht, sich gütlich mit den Amerikanern zu einigen. Das sei jedoch an "den inakzeptablen Vorstellungen der Firma Oculus VR" gescheitert.

Da die Verfügung bereits seit August 2014 in Kraft ist, darf Oculus VR seit diesem Zeitpunkt nach deutschem Recht keine Brille mit dem Zeichen "Oculus" in Deutschland verkaufen. Bei Zuwiderhandlung droht laut Beschluss des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten. Nach Informationen von heise online kann man die aktuelle Entwicklerversion "DK2" der Oculus Rift aber nach wie vor problemlos nach Deutschland bestellen.

Unabhängig von der einstweiligen Verfügung, die ausschließlich das Namensrecht betrifft, hat die Oculus Optikgeräte GmbH bereits im September 2013 Widerspruch gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung von Oculus VR beim Deutschen Patent- und Markenamt eingelegt.

Oculus VR wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Thema äußern. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist nicht rechtskräftig, Oculus VR steht der Widerspruch gegen den Beschluss noch offen. Ein Hauptsacheverfahren ist derzeit nicht anhängig.

[Update]

Oculus-VR-Gründer Palmer Luckey hat schon vor dem Start seiner Firma gewusst, dass es Namens-Probleme mit der deutschen Oculus Gmbh geben könnte, schreibt Wolfang Draxinger im heise-Forum. Im MTBS-Forum hatte Luckey 2012 nämlich angekündigt, dass er seine Firma "Oculus" nennen will. Er wurde dann darauf hingewiesen, dass es bereits ein deutsches Unternehmen mit dem Namen gäbe. Palmer Luckeys Antwort: "Danke für den Hinweis! Ich habe die Copyright-Sache gecheckt und denke, dass unser Geschäftsmodell / unser Standort sich so unterscheidet, dass es keine Probleme gibt."

[Zweites Update]

In einer älteren Version war von einem "Ordnunggeld von 250.000 Euro" die Rede. Im Beschluss heißt es jedoch: "Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro" und "ersatzweise [...] Ordnungshaft bis zu sechs Monaten". Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

(jkj)