Jurist: Verkehrsdatenregister ist keine Vorratsdatenspeicherung

Die von der Großen Koalition geplante "neue Vorratsdatenspeicherung" ist nach Ansicht eines Münchener Juristen kein grundrechtswidriger schwerer Eingriff in die Privatsphäre eines Betroffenen.

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Jurist: Verkehrsdatenregister ist keine Vorratsdatenspeicherung
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Von
  • Detlef Borchers

Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München, hat die geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung begrüßt. In einem Gastartikel für die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt er, da keine Inhalte der Kommunikation gespeichert würden, sei diese ein "Verkehrsdatenregister" und somit kein schwerer Grundrechtseingriff.

Löffelmann vergleicht die geplante Datenspeicherung mit ähnlichen Gesetzen wie der automatisierten Kreditkartenabfrage. Er kommt zu dem Schluss, dass es der automatisierten Speicherung großer Datenmengen am besonders schweren "Eingriffscharakter" fehle. Sie sei rein technisch bedingt und würde nur einen verschwindend kleinen Teil der Bürger betreffen. (anw)