Streamingdienst Grooveshark gibt nach Niederlage vor Gericht auf

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Musikindustrie und zwei schweren Schlappen vor Gericht hat Grooveshark einen Vergleich geschlossen – und schaltet sich ab.

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Streamingdienst Grooveshark gibt nach Niederlage vor Gericht auf

Seit Ende April ist Schluss bei Grooveshark. Die Gründer müssen sich entschuldigen.

(Bild: Screenshot)

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Der US-Streamingdienst Grooveshark hat nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Musikindustrie die Segel gestrichen. Im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht hat Betreiber Escape Media die Website am Mittwoch vom Netz genommen und den klagenden US-Major-Labels übergeben. Auch Apps und weitere Software wandern nun in den Giftschrank der Musikindustrie.

Grooveshark war 2007 an den Start gegangen. Die Plattform war ein Streamingdienst, dessen Nutzer ihre eigenen Musiksammlungen hochladen konnten. Abonnenten konnten die Musik kostenlos auf verschiedene Geräte streamen, das Geschäftsmodell des Unternehmens baute auf Werbung auf. Der Katalog umfasste rund 15 Millionen Titel, auf die rund 20 Millionen Nutzer zugreifen. Vom deutschen Markt hatte sich Grooveshark Anfang 2012 zurückgezogen, nachdem dem Unternehmen offenbar die GEMA-Gebühren zu hoch waren.

Lizenzen für das Streaming hatte das Unternehmen zunächst nicht. Grooveshark berief sich auf eine Schutzklausel im US-Copyright, die Plattformbetreiber unter bestimmten Bedingungen von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern freistellt. Zu spät schloss das Unternehmen Lizenzverträge mit einzelnen Labels, die nach Streitigkeiten über die Konditionen zum Teil aber wieder gekündigt worden waren.

Die Musikbranche ging mehrfach gegen Grooveshark vor Gericht, wo das Unternehmen zwar ein paar Teilerfolge erringen konnte, insgesamt aber schlechte Karten hatte. Ein Gericht hielt es für erwiesen, dass Mitarbeiter des Unternehmens – darunter auch CEO Samuel Tarantino und Technikchef Joshua Greenberg – selbst Musiktitel hochgeladen haben, ohne dafür die nötigen Rechte zu besitzen. Damit war Grooveshark für Urheberrechtsverletzungen haftbar.

In einem anderen Verfahren wurde Grooveshark ebenfalls direkt für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht, weil das Unternehmen weiter Songs von EMI streamte, obwohl das Label seine Lizenz zurückgezogen hatte. Nach Ansicht des Gerichts konnte sich Grooveshark deshalb nicht auf die Copyright-Schutzklausel berufen. Damit war das Unternehmen direkt für Rechtsverletzungen auch durch seine Nutzer haftbar.

Zwar hatten die Richter in den beiden Verfahren den Schadensersatz noch nicht festgelegt. Das hätte in die hunderte Millionen Dollar gehen können, weshalb sich das Unternehmen zu einem Vergleich gezwungen sah. Der sieht die sofortige Einstellung des Betriebs, Löschung aller Songs und die Übergabe des Betriebsvermögens an die Major-Labels Universal Music Group, Sony Music und Warner Music Group vor, wie der US-Branchenverband RIAA mitteilte.

"Das ist ein wichtiger Sieg für Künstler und die gesamte Musikbranche", jubelt die RIAA und zeigt selbst in der Stunde des Sieges wenig Größe: Der Vergleich zwingt Greenberg und Tarantino auch dazu, sich öffentlich zu entschuldigen. "Wir haben schwere Fehler begangen", müssen die Gründer auf der Website erklären. Keine Lizenzen für die Musik zu erwerben sei ein Versäumnis gewesen. "Das war falsch. Wir bitten um Entschuldigung."

Update 1. Mai, 20:45 Uhr: Der New Yorker Rechtsanwalt Ray Beckerman hat auf seinem Blog inzwischen den Vergleich veröffentlicht. Demnach stehen den klagenden Labels Schadensersatzansprüche in Höhe von 50 Millionen US-Dollar gegen das Unternehmen Escape Media zu. Finanzielle Ansprüche gegen Greenberg und Tarantino persönlich bestehen nicht. (vbr)